Begründung
Bereits im Jahr 2017 hat der Gemeinderat zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes südlich der Schützenstraße die Einleitung eines Flächennutzungsplanverfahrens beschlossen. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hierzu hat jedoch noch nicht stattgefunden.
Inzwischen sind die vorbereitenden Planungen zur städtebaulichen Entwicklung des Gebietes sowie der Erschließung der neuen Flächen so weit fortgeschritten, dass nicht nur die vorlaufende Flächennutzungsplanänderung, sondern auch der Bebauungsplanentwurf in die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gehen kann.
Da sich aufgrund der erst jetzt bekannten Grundstücksverfügbarkeiten in dem Bereich eine geringfügige Änderung des Plangebiets in südwestlicher Richtung ergeben hat, schlage ich Ihnen vor, das Plangebiet sowohl für den Flächennutzungsplan als auch den Bebauungsplan entsprechend den beiliegenden Plänen zu erweitern. Aus diesem Grunde ist der bereits bekannt gemachte Beschluss aus 2017 formal aufzuheben und aus Gründen der Planungstransparenz ein neuer Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung zu fassen.
Die beiden Bauleitplanverfahren können in einem sog. Parallelverfahren erarbeitet werden. Dies führt in aller Regel zu einer zeitlichen Straffung des Planungsprozesses.
Herr Lang vom Büro WoltersPartner wird in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung die wesentlichen Planinhalte erläutern und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen.
Ich schlage Ihnen vor, beide Planverfahren der sog.
vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zuzuleiten, zumal aktuell
keine freien Gewerbegrundstücke durch die Gemeinde Havixbeck angeboten werden
können.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, seinen in der Sitzung am 07.12.2017 gefassten und im
Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck am 14.12.2017 veröffentlichten
Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die
Aufstellung eines Planes zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Havixbeck. Das Änderungsgebiet ist in der Anlage 1 zur VO/065/2019
umrandet dargestellt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Planentwurf mit
Begründung ist zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen und den Nachbargemeinden sowie Trägern
öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Gemeinderat
beschließt ferner die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Südlich
Schützenstraße“, und zwar im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zur 31.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck. Das Plangebiet ist
in dem der VO/065/2019 als Anlage 3 beigefügten Plan umrandet dargestellt.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf mit Begründung zur
frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen und den Nachbargemeinden sowie Trägern öffentlicher
Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten sind im Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) entsprechend veranschlagt.
Klaus Gromöller