Betreff
Änderung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/061/2019
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Bereits im Verlauf der Beratungen zum Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Havixbeck im Jahr 2017 ist intensiv die Frage erörtert worden, durch welches Fahrzeug mit welcher Löschwassermenge das vorhandene LF 10 in Hohenholte ersetzt werden soll. Die Ausführungen des Gutachters sowie die Stellungnahmen der sonstigen im Verfahren beteiligten Stellen haben den Gemeinderat veranlasst, dem Vorschlag des Gutachters zu folgen und ein MLF vorzusehen.

 

Seit Beschlussfassung über den BSP haben Feuerwehr und Verwaltung unter Beteiligung des Kreisbrandmeisters im Rahmen eines längeren Abstimmungsprozesses untersucht, wie die für die Gewährleistung der Aufgabenerfüllung der Löschgruppe Hohenholte optimale Fahrzeugausstattung zu definieren ist.

Den als Anlage 1 und 2 beigefügten Stellungnahmen des Kreisbrandmeisters sowie der Wehrführung kann entnommen werden, dass aufgrund verschiedener Aspekte eine Veränderung des geplanten Fahrzeugtyps für Hohenholte sinnvoll und notwendig ist, wie z. B:

 

Ø  der zwingend notwendige und vorhandene Hilfeleistungssatz (Rettungsschere und Spreizer) kann auf dem MLF nicht mitgeführt werden

Ø  die Löschwassermenge ist beim MLF im Vergleich zum HLF deutlich geringer

Ø  die Anzahl der mitfahrenden Einsatzkräfte ist beim HLF um 3 größer; der Einstieg und die Sitzmöglichkeiten mit Atemschutzgeräten ist im Vergleich zum MLF (vor allem bei notwendigem Allradantrieb) um ein vielfaches zweckmäßiger und sicherer

 

Die Funktionalität eines HLF 10 ist im Vergleich zum MLF für Hohenholte deutlich besser. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Einsatzzahlen für technische Hilfeleistung ist das Mitführen des notwendigen Gerätes zwingend notwendig. Insofern muss gewährleistet werden, dass auch zukünftig zumindest die heute schon vorhandenen und benötigten Materialien mitgeführt werden können. Eine ebenfalls mögliche Erhöhung der mitgeführten Löschwassermenge ist ein ebenso bedeutsames Argument für die Beschaffung eines HLF 10.

 

Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen, den BSP entsprechend zu ändern. Da die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges einen Vorlauf von mehreren Jahren hat, sollte die Entscheidung für den Fahrzeugtyp schon jetzt erfolgen. So kann sichergestellt werden, dass die notwendigen Planungsabläufe unter Beteiligung der Feuerwehr rechtzeitig erfolgen und abgeschlossen werden können.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den am 7.12.2017 beschlossenen Brandschutzbedarfsplan (BSP) für die Gemeinde Havixbeck unter der Ziff. 8.2.2. „Fahrzeugkonzept Hohenholte“ in der Form zu ändern, dass statt des geplanten MLF (mittleres Löschfahrzeug) ein HLF 10 (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) beschafft werden soll.

 

Finanzielle Auswirkungen:                   x        ja        nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die Beschaffungskosten für ein HLF 10 liegen um ca. 35.000 € höher als bei einem MLF. Die Gesamtkosten für die Ersatzbeschaffung in Höhe von rd. 300.000 € müssen in die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2021/2022 beim Produkt 0207 (Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz) eingestellt werden.