Betreff
Neuregelung der Zuschüsse für Vereine, Verbände und sonstige Organisationen
Vorlage
VO/059/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2019 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.02.2019 beschlossen, die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen im Jahr 2019 vorzunehmen. Darüber hinaus soll eine Neuregelung für die Bezuschussung von Vereinen, Verbänden und Organisationen für die Folgejahre erarbeitet werden.

 

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben in einem Antrag vom 20.11.2018 eine Neuregelung des gemeindlichen Zuschusswesens gefordert. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

 


Bei der in den vergangenen Jahren gelebten Verwaltungspraxis haben viele Institutionen eine Festbetrags- oder eine personenbezogene Förderung erhalten. Daneben erfahren einzelne Institutionen mit großer Mitgliederzahl (z.B. Sportvereine oder Jugendorchester) politisch gewollt eine betragsmäßig deutlich höhere finanzielle Förderung. Die im lfd. Haushaltsjahr 2019 vom Gemeinderat beschlossenen Zuschüsse spiegeln das Ergebnis langjähriger politischer Willensbildung und demzufolge die bislang praktizierte Verwaltungsübung wieder.

 

Die Vereine, Verbände und sonstigen Institutionen haben sich hierauf eingestellt und ihre finanzielle Situation unter Berücksichtigung gemeindlicher Unterstützung organisiert. Institutionen mit insgesamt vielleicht einem kleinen finanziellen Handlungsrahmen haben sich an diesen Rahmenbedingungen orientiert. Empfänger größerer gemeindlicher Unterstützungsleistungen benötigen diese zwingend für den Fortbestand ihrer Arbeit bzw. ihres Angebots in der bisher gewohnten Güte und Qualität.

 

Durch eine Neuregelung der Bezuschussung für Vereine, Verbände und sonstige Organisationen sollen aus Sicht der Verwaltung folgende Ziele verfolgt werden:

 

  • gleiche Voraussetzungen für alle Zuschussempfänger
  • gerechte Verteilung der Zuschüsse (Transparenz)
  • konkrete Bindung an einen festen Termin
  • kürzere Bearbeitungsdauer (Standardisierung)
  • zur Vereinfachung wird ein neues Formular zur Verfügung gestellt
  • aktuelle rechtliche Grundlage für eine Auszahlung des Zuschusses

 

Für die Zukunft soll das System der Bezuschussung für Vereine, Verbände und sonstige Organisationen in einen laufenden Zuschuss (personenbezogene Förderung), einen Zweckzuschuss (z.B. Einzelveranstaltung, lfd. Aufwand) und eine politische Sonderförderung (z.B. Musikschule, Marketingverein) gemäß Anlage 3 aufgeteilt werden.

 

Die genauen Rahmenbedingungen für eine Förderung ergeben sich aus den Richtlinien der Gemeinde Havixbeck zur Verteilung der Zuschüsse für Vereine, Verbände und sonstige Organisationen gemäß Anlage 1. Außerdem wird den Vereinen ein neues Antragsformular zur Verfügung gestellt, welches als Anlage 2 beigefügt ist.

 

In Bezug auf den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen kann festgehalten werden, dass die Verwaltung von einer Dynamisierung abrät, da im Regelfall jährlich neue Beschlüsse zu treffen sind, in denen Anpassungen vorgenommen werden können.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Neureglung der Zuschüsse für Vereine, Verbände und sonstige Organisationen ab dem Haushaltsjahr 2020 auf der Grundlage der Richtlinien zur Verteilung der Zuschüsse für Vereine, Verbände und sonstige Organisationen gemäß Anlage 1.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der Beschlussfassung.

Bei der Anpassung der Mindestbeträge auf 100 € kann mit Mehraufwand von rund 1.000 € gerechnet werden.