Begründung
Die Bebauung des Gebietes „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ geht zügig voran, so dass nach der Planung der Projektentwicklungsgesellschaft im kommenden Jahr der Endausbau der Straßen und damit zeitlich verknüpft auch die Herstellung der Pflanzflächen erfolgen kann.
Frau Radefeld vom Büro Rummler und Hartmann wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof am 20.03.2019 die Planungen für die Grünflächen vorstellen und erläutern.
Neben der Gestaltung der Straßenbegrünung sowie der Bepflanzung an den Stellplatzanlagen ist auch die große Grünfläche im Verbindungbereich zum älteren Baugebiet Wohnpark Habichtsbach einzubeziehen. Im Verlauf der Erarbeitung des Bebauungsplanes „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ ist eine Vielzahl von Anregungen und Bedenken vorgetragen worden, die diese Grünfläche betrafen. Insbesondere die unmittelbar westlich angrenzenden Eigentümer aus dem älteren Baugebiet Wohnpark Habichtsbach haben sich für einen möglichst unveränderten Erhalt der Fläche ausgesprochen. Im Rahmen des daraufhin durchzuführenden Abwägungsprozesses hat der Gemeinderat beschlossen, für diese Fläche öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung „Parkanlage“ festzusetzen. Im Hinblick auf die noch durchzuführende Detailplanung für diese Fläche sollten die Anlieger/Einwender mit einbezogen werden.
Insofern wird vorgeschlagen, bei der jetzt durchzuführenden Anliegerbeteiligung hinsichtlich der Grünfläche im Verbindungsbereich „alte“ und „neue“ Bebauung auch diesen Personenkreis mit einzubeziehen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, die Anliegerbeteiligung zur Gestaltung der
Grünflächen im Baugebiet „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ auf der Grundlage
der in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
am 20.03.2019 vorgestellten Planung durchzuführen.
Im Hinblick auf die
Gestaltung der Parkanlage im westlichen Bereich des Baugebietes sind die
Eigentümer der unmittelbar westlich angrenzenden Bereiche aus dem Baugebiet
Wohnpark Habichtsbach mit einzubeziehen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
Die Umsetzung der Grünflächengestaltung liegt im Aufgabenbereich der Projektentwicklungsgesellschaft.
Gromöller