Betreff
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019 mit allen Anlagen gemäß § 80 GO NRW
Vorlage
VO/132/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Nach § 78 Abs. 1 GO NRW ist jede Gemeinde verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Aus ihr ist der Haushaltsplan zu entwickeln. In diesem Plan sind alle zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben voraussichtlichen Einzahlungen, Auszah-lungen sowie Aufwendungen, Erträge und Verpflichtungsermächtigungen auszuweisen. Ge-mäß § 80 Abs. 2 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 dem Gemeinderat in der Sitzung am 06.12.2018 vorgelegt. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2019 sind in den Anlagen der Haushaltssatzung enthalten. Im Übrigen werden durch den Bürgermeister und den Kämmerer in der Ratssitzung am 06.12.2018 weitere Erläuterungen gegeben.

 

Beschlussvorschlag

Der in der Sitzung von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen