Betreff
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses für die Zustimmung zur Durchführung von Maßnahmen an der Musikschule im Rahmen des Programms "Soziale Integration im Quartier"
Vorlage
VO/131/2018
Aktenzeichen
II/III
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. Vorlage VO/094/2018.

 

Diese Vorlage ist bereits im Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung am 13.09.2018 unter TOP 13 behandelt und dem Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen worden.

 

Eine Behandlung im Gemeinderat ist nicht erfolgt, da nach den veröffentlichten Informationen aus dem Regionalrat nicht mit einer Förderung gerechnet werden konnte.

 

Aufgrund späterer Veränderungen bei der Priorisierung von Fördermaßnahmen durch das zuständige Landesministerium ist nunmehr doch eine Förderung der Maßnahme ermöglicht worden.

 

Als Voraussetzung für die Erstellung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch die Bezirksregierung Münster war die Entscheidung der Gemeinde zur Finanzierung der Eigenmittel kurzfristig vorzulegen. Aus diesem Grunde wurde der als Anlage 1 beigefügte Dringlichkeitsbeschluss gefasst. Der Bewilligungsbescheid ist inzwischen bei der Gemeinde Havixbeck eingegangen.

 

Nach § 60 Abs. 1 GO NRW sind dem Gemeinderat die Dringlichkeitsentscheidungen in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Ich empfehle Ihnen, die Genehmigung zu erteilen.

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt die am 25.10.2018 getroffene und im Folgenden im Wortlaut wiedergegebene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen:

 

Der Gemeinderat begrüßt die Initiative der Musikschule, im Rahmen des Programms „Soziale Integration im Quartier“ für das Programmjahr 2018 eine Förderung  weiterer Räume im Musikschulgebäude für Begegnung und Bildung durch Umbaumaßnahmen zu schaffen und insofern die Aktivitäten im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sinnvoll zu ergänzen.

 

Im Falle einer entsprechenden Mittelbewilligung soll der notwendige Eigenanteil der Gemeinde als Antragstellerin im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 bereitgestellt wer-den.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            x ja     nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Durch diese Entscheidung besteht ein Zugang zur Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

 

 

 

Klaus Gromöller