Begründung
s. Vorlage VO/094/2018.
Diese Vorlage ist bereits im Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung am 13.09.2018 unter TOP 13 behandelt und dem Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen worden.
Eine Behandlung im Gemeinderat ist nicht erfolgt, da nach den veröffentlichten Informationen aus dem Regionalrat nicht mit einer Förderung gerechnet werden konnte.
Aufgrund späterer Veränderungen bei der Priorisierung von Fördermaßnahmen durch das zuständige Landesministerium ist nunmehr doch eine Förderung der Maßnahme ermöglicht worden.
Als Voraussetzung für die Erstellung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch die Bezirksregierung Münster war die Entscheidung der Gemeinde zur Finanzierung der Eigenmittel kurzfristig vorzulegen. Aus diesem Grunde wurde der als Anlage 1 beigefügte Dringlichkeitsbeschluss gefasst. Der Bewilligungsbescheid ist inzwischen bei der Gemeinde Havixbeck eingegangen.
Nach § 60 Abs. 1 GO NRW sind dem Gemeinderat die Dringlichkeitsentscheidungen in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Ich empfehle Ihnen, die Genehmigung zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt die am 25.10.2018 getroffene und im Folgenden im Wortlaut
wiedergegebene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen:
Der Gemeinderat
begrüßt die Initiative der Musikschule, im Rahmen des Programms „Soziale
Integration im Quartier“ für das Programmjahr 2018 eine Förderung weiterer Räume im Musikschulgebäude für
Begegnung und Bildung durch Umbaumaßnahmen zu schaffen und insofern die
Aktivitäten im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur
Integration von Flüchtlingen“ sinnvoll zu ergänzen.
Im Falle einer
entsprechenden Mittelbewilligung soll der notwendige Eigenanteil der Gemeinde
als Antragstellerin im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 bereitgestellt
wer-den.
Finanzielle
Auswirkungen: x
ja nein
Finanzielle Auswirkungen
Durch diese Entscheidung besteht ein Zugang zur Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Klaus Gromöller