Betreff
Ausbau eines Glasfasernetzes im Außenbereich der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/124/2018
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Ausgangslage

Zunächst verweise ich auf die VO/061/2018, der damit einhergehenden Beratung und die Beantwortung der Fragen des Landwirtschaftlichen Ortsvereins Havixbeck – Hohenholte (LOV) im Rechnungsprüfungsausschuss am 25.06.2018, TOP 5.

 

Im Zuge der Novellierung der Förderrichtlinien des Breitbandausbaus fand am 23.07.18 ein Besprechungstermin im Rathaus der Gemeinde Havixbeck mit dem LOV, der Gigabitgeschäftsstelle der Bezirksregierung Münster, der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH (wfc) und der Gemeindeverwaltung statt. Inhaltlich kann gesagt werden, dass die Glasfaser nun ein klareres Förderziel ist und sich die Antragsstellung vereinfacht hat. Die Schwierigkeiten der Ausschreibung bleiben bestehen. Durch die Novellierung der Förderrichtlinien hat sich die Anzahl der grundsätzlich förderfähigen Adressen nicht geändert (die Aufgreifschwelle bleibt unangetastet).

 

Der LOV hat mit Schreiben vom 01.09.2018 eine Stellungnahme und ergänzende Informationen zu seinem Antrag vom 07.04.2018 gegeben. Diese wurde von der Gemeinde mit Schreiben vom 18.09.2018 beantwortet (Anlage 1, nur im RatsInformationsSystem).

 

Aufgrund der Unklarheiten in Bezug auf die Anerkennung der Breitbandversorgung mittels Richtfunk hat die wfc die vorliegende Markterkundung nach den Vorgaben des Breitbandausbaus des Bundes aktualisiert bzw. nachgebessert. Im Ergebnis fallen weitere 23 Hauskoordinaten aus einer möglichen Förderkulisse heraus (Anlage 2, nur im RatsInformationsSystem).

 

Damit sind von 405 Hauskoordinaten (HK) im gesamten Havixbecker Außenbereich nur noch 255 förderfähig und 150 nicht. Somit können 37 % der HK keinen geförderten Ausbau erhalten. Die Gemeinde setzt weiterhin auf einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes, wie er nun in der Bauerschaft Walingen realisiert wird.

 

Die Deckungslücke je anzuschließender Hauskoordinate in einem geförderten Ausbau liegt lt. Aussage der Bezirksregierung Münster nach den bisherigen Erfahrungswerten zwischen 6.500 € und 15.000 €. Der vom Kreis Coesfeld in Auftrag gegebene Masterplan zur Erschließung des Außenbereichs beziffert eine durchschnittliche Deckungslücke von 12.839 € je HK.

 

Ein eventueller Eigenanteil der Gemeinde in einem Förderkontext errechnet sich auf dieser Basis wie folgt:

 

Gesamtkosten 255 HK * 12.839 €/HK            = 3.273.945 €

Eigenanteil 10 %         10 % * 3.273.945 €                = 327.395 €

 

Inzwischen wurde in der Bauerschaft Walingen erfolgreich eine Nachfragebündelung für den eigenwirtschaftlichen Ausbau durchgeführt. Die Zusage des Netzbetreibers telkodata aus Stadtlohn zum Ausbau liegt vor. Der Ausbau wird – in Analogie zu der Vorgehensweise in den Nachbarkommunen im Kreis Coesfeld – überwiegend auf privaten Flächen erfolgen. Für jeden Anschlussnehmer ist dieses Modell verbunden mit Kosten in Höhe von 2.500 € für den ersten aktiven Anschluss, 1.600 € für jeden weiteren aktiven Anschluss und 500 € für jeden passiven Anschluss (Preise einschl. MWSt.). Der eigentlichen Nachfragebündelung ist eine Informationsveranstaltung für alle Anlieger vorausgegangen, bei der beide Ausbauvarianten (eigenwirtschaftlich und gefördert) gegenübergestellt wurden und an der Vertreter des LOV-Vorstandes teilgenommen haben. Einzelne Anlieger an den Ortsgrenzen Havixbecks haben sich zudem eigenwirtschaftlichen Ausbauprojekten in Nachbarkommunen angeschlossen.

 

 

Zu Variante A)

Eigenwirtschaftlicher Ausbau

Bei der eigenwirtschaftlichen Ausbauvariante erhalten alle Anlieger im Havixbecker Außenbereich die Chance, sich zu gleichen Konditionen an ein Glasfasernetz anschließen zu lassen. Erfahrungen aus den Nachbarkommunen zeigen, dass sich im Durchschnitt über 80 % an den Ausbauprojekten beteiligten (sog. homes connected) und über 90 % an einer der Glasfasertrassen liegen (sog. homes passed). Nachzügler, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt für einen Glasfaseranschluss entscheiden, können lt. Zusage datavision-Group ebenfalls versorgt werden, allerdings zu deutlich höheren Kosten und ohne die Unterstützung der Solidargemeinschaft in der jeweiligen Bauerschaft.

 

Die Verwaltung setzt daher weiterhin auf einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes, wie er nun in der Bauerschaft Walingen realisiert wird.

 

 

Förderung der Planungsleistungen

Durch den anstehenden Ausbau des Innenbereichs durch die Deutsche Glasfaser und den angestrebten eigenwirtschaftlichen Ausbau des Außenbereichs stellt sich die Frage, wie die bereitstehenden Fördermittel für Betreuungsleistungen zur Förderung des Breitbandausbaus sinnvoll verwendet werden können. Hierzu schlage ich Ihnen vor, wie in den sieben Nachbarkommunen (Senden, Billerbeck, Rosendahl, Ascheberg, Nordkirchen, Coesfeld und Lüdinghausen) ein Musterleitbild Gigabitgesellschaft zu entwickeln. Ziel ist dabei die Anwendungsfälle der Digitalisierung im öffentlichen Lebensraum zu konzeptionieren, inklusive der Ermittlung der dazu notwendigen digitalen Infrastruktur (Breitbandanschlüsse, Mobilfunk, Public WLAN etc.).

 

Ich beabsichtige dem Fördergeber diese Vorgehensweise anzuzeigen und ggf. die notwendigen Verlängerungsanträge stellen.

 

 

Zu Variante B)

Stellung eines Förderantrages

Ziel ist eine weitestgehende Gleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen im Außenbereich auch beim Glasfaserausbau. Um hierzu Fördermittel zu nutzen, hat der LOV angeboten, für den Glasfaserausbau des nicht förderfähigen Teils des Außenbereichs Geldmittel mindestens in Höhe des gemeindlichen Eigenanteils für den förderfähigen Bereich einzusammeln und einer neutralen Institution z.B. einem Förderverein zur Verfügung zu stellen. Ein entsprechendes Umsetzungskonzept, inklusive Klärung aller rechtlichen und organisatorischen Fragen soll Anfang 2019 erarbeitet werden. Ziel ist es, den eigenwirtschaftlichen Ausbau des nicht förderfähigen Teils des Außenbereichs mit einem gleichartigen Glasfasernetz unter Einbeziehung der vom LOV eingesammelten Geldmittel zu realisieren und für die Betroffenen wirtschaftlich günstiger zu gestalten.

 

Wie zuvor erwähnt, liegt die Deckungslücke je Hauskoordinate für den geförderten Ausbau bei durchschnittlich 12.839 €. Für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau ergäbe sich Kosten in Höhe von 2.500 € für den ersten aktiven Anschluss und 1.600 € für jeden weiteren aktiven Anschluss und 500 € für jeden passiven Anschluss (alle Beträge incl. Mwst.). Bei 150 Hauskoordinaten im nicht förderfähigen Gebiet der Gemeinde Havixbeck entstehen unter Annahme des eigenwirtschaftlichen Ausbaus und von zwei aktiven Anschlüssen je Hauskoordinate Ausbaukosten von 4.100 € je HK, somit Gesamtkosten von rd. 615.000 €. Reduzierte sich dieser Betrag gem. Angebot des LOV um rd. 327.000 €, bliebe eine Deckungslücke von rd. 288.000 € bzw. ein rechnerischer Eigenanteil je Hauskoordinate von 1.920 €.

 

Vorgeschlagen wird, dass dem LOV Gelegenheit gegeben wird, den Betrag mindestens in Höhe des kommunalen Eigenanteils von voraussichtlich 327.000 € einzusammeln und auf einem Treuhandkonto zu hinterlegen. Wenn die Mittel zur Verfügung stehen, wird die Gemeinde Havixbeck einen Förderantrag stellen und die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 327.000 € für den kommunalen Eigenanteil bereitstellen.     

 

Förderung von Planungsleistungen:

Fördermittel für Betreuungsleistungen zur Förderung des Breitbandausbaus liegen uns bereits vor, wir beabsichtigen diese für die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen nach Bewilligung des Förderantrages einzusetzen. Die notwendigen Verlängerungsanträge für den vorliegenden Förderbescheid sind zu stellen. Es sei schon hier darauf hingewiesen, dass die Begleitung des Ausbaus (Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung), mit dem jetzigen Personalbestand aufgrund der zahlreichen Bauprojekte schwer darstellbar ist. Die  Einbeziehung eines externen Ingenieurbüros ist zwingend erforderlich. Die hierfür entstehenden Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, sind jedoch ggfs. zusätzlich zu veranschlagen.

 

Ein Vertreter der wfc steht dem Ausschuss für Fragen in der Sitzung zur Verfügung. 

Beschlussvorschlag

 

Variante A)

 

1.    Es wird weiterhin versucht den eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes im Außenbereich mit Eigenleistungen durchzuführen, auch dort, wo rechtlich ein geförderter Ausbau grundsätzlich zulässig wäre.

 

2.    Die Fördermittel für Beratungsleistungen zur Förderung des Breitbandausbaus soll zur Erstellung eines Musterleitbildes Gigabitgesellschaft verwendet werden.

 

alternativ:

 

Variante B)

 

1.    Der Landwirtschaftliche Ortsverein Havixbeck – Hohenholte (LOV) hat die Entwicklung einer Lösung für den Glasfaserausbau des nicht förderfähigen Teils des Havixbecker Außenbereichs in Verbindung mit einem Förderantrag zugesagt. Der LOV wird einen Betrag mindestens in Höhe des kommunalen Eigenanteils von voraussichtlich 327.000 € einsammeln und auf einem Treuhandkonto hinterlegen. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Gemeinde Havixbeck die Fördermittel beantragen und den erforderlichen kommunalen Eigenanteil bereitstellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                           ja        

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Zu Variante A)

Die Ausgaben entsprechen aller Voraussicht nach den Einnahmen.

Der Gemeinde Havixbeck liegt die Bewilligung als Projektförderung gemäß der Bundeshaushaltsverordnung und den dazu erlassenen Vorschriften als eine einmalige und nicht rückzahlbare Zuwendung von bis zu 49.980 € vor. Der Bewilligungszeitraum gilt bis zum 20.06.2019. Diese Mittel sollen für die Erarbeitung des Musterleitbildes Gigabitgesellschaft verwendet werden.

 

Zu Variante B)

Der Eigenanteil der Gemeinde Havixbeck beträgt 10 % der förderfähigen Deckungslücke, nach derzeitiger Information ein Betrag in Höhe von insgesamt 327.395 €, die in den Haushaltsjahren nach Bewilligung zu veranschlagen sind, zzgl. Kosten für Ingenieurleistungen, die noch nicht bekannt sind.

 

Der Gemeinde Havixbeck liegt die Bewilligung als Projektförderung gemäß der Bundeshaushaltsverordnung und den dazu erlassenen Vorschriften als eine einmalige und nicht rückzahlbare Zuwendung von bis zu 49.980 € vor. Der Bewilligungszeitraum gilt bis zum 20.06.2019. Diese Mittel sollen für die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen nach Bewilligung des Förderantrages eingesetzt werden.