Betreff
Änderung des Aufstellungsbeschlusses für die 30. förmliche Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck und Beschluss über die Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden
Vorlage
VO/123/2018
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Auf dem Gelände der Burg Hülshoff soll im Rahmen einer Förderung durch das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ das „Droste Kulturzentrum/Zukunftsort Literatur“ entwickelt werden. Dem entsprechend hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.02.2018 einen Aufstellungsbeschuss zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Als Ergebnis des zwischenzeitlich durchgeführten Architektenwettbewerbs wurde festgestellt,  dass das zunächst vorgesehene Plangebiet zu groß und daher nicht bedarfsgerecht ist.

 

Da die Darstellung des Plangebietes immer  Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist, muss der Aufstellungsbeschluss vom 15.02.2018 in der Form geändert werden, dass das nunmehr verkleinerte Plangebiet Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses wird.

 

Das Verfahren zur Regionalplanung ist zwischenzeitlich ebenfalls auf dem Weg.

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 30. förmlichen Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck in der Form, dass das im Aufstellungsbeschluss vom 15.02.2018 als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 012/2018 dargestellte Plangebiet, welches Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses war, verkleinert wird. Das geänderte Plangebiet ist in dem der Vorlage 123/18 als Anlage 1 beigefügten Plan umrandet dargestellt und wird Bestandteil des geänderten Aufstellungsbeschlusses.

Weiterhin beschließt der Gemeinderat den Planentwurf zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung für die Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie für die Beteiligung der Nachbargemeinden für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller