Begründung
Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Abwasserbeseitigung decken. Die Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Für den Haushalt 2019 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage bei.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im
Jahr 2019 und beschließt nach Beratung, dass die zurzeit gültigen Gebührensätze
für Schmutzwasser in Höhe von 2,07 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch und
0,46 € je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche weiterhin im
Jahr 2019 gültig bleiben. Die kalkulierten Ansätze der
Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2019 zu
übernehmen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser
bleiben in 2019 stabil. Im Vergleich mit den kreisangehörigen Städten- und
Gemeinden bleiben die Abwassergebühren weiterhin günstig (s. Anlage)