Begründung
è Siehe auch Personalentwicklungskonzept von November 2016, TOP 6 der Sitzung des Rates am 08.12.2016.
Zu 1. è Auszubildende in der Verwaltung
(Verwaltungsfachangestellte/r) bzw.
Bachelorstudiengang im gehobenen Dienst:
Die Gemeinde
Havixbeck bildet regelmäßig zur/zum Verwaltungsfachangestellten aus. Die
Ausbildungsstelle ergibt sich aus dem Stellenplan als Anlage zur
Haushaltssatzung eines jeden Jahres. Meistens wird der Haushalt in der letzten
Sitzung des Vorjahres in den Rat eingebracht und in der ersten Sitzung des
Haushaltsjahres verabschiedet, so dass der Stellenplan mit dem Haushalt seine
Rechtskraft im März/April erlangt. Erst mit der Rechtskraft kann dann auch das
Ausschreibungsverfahren für die Ausbildungsstelle erfolgen. Eine Einstellung
der/des Auszubildende/n erfolgt somit nach dem Bewerbungsverfahren ca. Mitte
Mai für den Start der Ausbildung zum 01. August. Zu diesem Zeitpunkt ist es
bereits zu spät, die Kandidaten an dem Testverfahren des Studieninstitutes
teilnehmen zu lassen. Viele Schulabgänger haben dann auch schon bei anderen
Betrieben ihren Ausbildungsvertrag abgeschlossen, da viele Firmen bereits nach
den Sommerferien für das kommende Jahr ausschreiben.
Wenn die Gemeinde
Havixbeck auch bereits zu diesem früheren Zeitpunkt ausschreiben könnte, wäre
der Bewerberpool ein deutlich größerer, aus dem gewählt werden könnte, außerdem
wäre die Teilnahme am Test des Studieninstitutes möglich.
Derzeit wird an der
Aufstellung eines Ausbildungskonzeptes gearbeitet, welches nach Fertigstellung
vorgestellt werden kann.
Um aus einem großen
Bewerberpool qualifizierten Nachwuchs auswählen zu können, schlage ich vor,
dass generell eine Ausbildungsstelle pro Jahr im Stellenplan vorgesehen wird.
Diese darf für die Bestenauslese bereits im Vorjahr des entsprechenden
Haushaltsjahres ohne Rechtskraft des Haushaltes ausgeschrieben werden.
In kommenden Jahren
wird auch der Bedarf an Personal für den gehobenen Dienst steigen, so dass es
hier auch der Ausbildung durch einen Bachelorstudiengang bedarf. Hier ist eine
Ausschreibung in jedem Fall frühzeitig notwendig. Die meisten Ausschreibungen
erfolgen zwischen Juli und Oktober des Vorjahres.
Zu 2. è Ausbildung im Hallenbad/Freibad (Fachangestellte/r
für Bäderbetriebe):
Auszubildende/r im
Hallenbad/Freibad (Fachangestellte/r für Bäderbetriebe):
Da es insbesondere
in diesem Bereich an Fachkräften mangelt, möchte die Gemeinde Havixbeck
erstmalig auch im Schwimmbad eine/n Auszubildende/n einstellen, denn auch für
das Team in den Havixbecker Bädern wäre eine baldmögliche Ergänzung förderlich.
Die
Aufrechterhaltung des Badebetriebes ist mit der derzeitigen Personaldecke nur
mit zusätzlichen Aushilfskräften möglich, insbesondere zur Pausenvertretung und
Abdeckung von Spitzenlastzeiten aber auch für Wartungs- und Reparaturarbeiten
sowie Betreuen der Firmen. Aushilfen sind jedoch nicht leicht zu akquirieren
und häufig nur kurzfristig verfügbar und aus diesem Grund nicht immer einfach
in den Arbeitsablauf zu integrieren.
Demgegenüber bietet
ein Ausbildungsverhältnis eine planbare Größe in zeitlicher, finanzieller und
fachlicher Hinsicht. Darüber hinaus würde ein Jugendlicher/junger Erwachsener
das Gesamtteam verjüngen und könnte zudem insbesondere zu den vielen jungen
Badegästen Brücken bauen.
Auch in fachlicher
Hinsicht kann das Team von der Begleitung des Ausbildungsprozesses profitieren,
da durch den thematischen Austausch auch neues Wissen und aktuelle
Entwicklungen ins Team gebracht werden. Außerdem könnte das starke
ehrenamtliche Engagement der Jugendlichen bei der DLRG durch die Möglichkeit
eines Berufseintritts befeuert und belohnt werden.
Der Badleiter ist
Schwimmmeister und bringt damit alle Voraussetzungen und Kompetenzen für die
Ausbildungsbegleitung mit. Die Nachwuchsförderung bildet eine wichtige Säule
zum langfristigen Erhalt der Bäder.
Ich schlage daher
vor, die Ausbildungsstelle in den Haushalt 2019 mit aufzunehmen und bereits
jetzt die Stelle auszuschreiben um eine/n bestmögliche/n Bewerber/in zu finden.
Zu 3. è Demografie-Stellen:
Auch im
öffentlichen Dienst ist der Fachkräftemangel bereits spürbar. Der derzeitige
Altersdurchschnitt der Bediensteten allein im Rathaus liegt bei aktuell 48,4
Jahren (50,5 Jahre ohne Anrechnung der Auszubildenden). Wichtig ist hier, dass
das Wissen nicht verloren geht und sich die Verwaltung gleichzeitig moderner
aufstellen kann.
Da bereits in den
nächsten wenigen Jahren mindestens 16 Personen in Rente/Ruhestand versetzt
werden, ist es wichtig bereits jetzt tätig zu werden.
Fluktuationsanalyse
bis zum Jahr 2029:
* angenommen wird
hier ein gewöhnlicher Renten-/Pensionseintritt
Betroffen sind
davon 9 Teilzeitstellen (15 – 38 Stunden) mit insgesamt 254,5 Wochenstunden =
6,53 vollzeitverrechnete Stellen und 7 Vollzeitstellen, insgesamt also 13,53
vollzeitverrechnete Stellen. Von den 13,53 Stellen sind 6,88 Stellen im
mittleren Dienst, 5,65 Stellen im gehobenen und 1 Stelle im höheren Dienst.
Da bereits jetzt
bekannt ist, dass Kollegen/innen von der Möglichkeit der früheren Rente
(langjährig versichert/mit Abzügen) Gebrauch machen wollen, wird die
Fluktuation wahrscheinlich bis 2029 wie folgt aussehen:
Hinzu kommt, dass
derzeit 1 Stelle im Jobcenter nicht besetzt ist, da eine Kollegin in Elternzeit
ist und die Stelle trotz externer Ausschreibung (befristet für die
Elternzeitvertretung) nicht besetzt werden konnte, da keiner der Bewerber die
geforderten Voraussetzungen für den gehobenen Dienst erfüllt hat.
Ende 2016 wurde das
Personalentwicklungskonzept erstmalig aufgestellt und dem Rat der Gemeinde
Havixbeck in seiner Sitzung am 08.12.2016 mit dem Einbringen des Haushaltes
vorgelegt.
Mit dem Stellenplan
2018 wurde der Anteil im Bereich Personal/Organisation aufgestockt, so dass
hier eine neue Stelle für Aufgaben, die insbesondere Personalentwicklung,
Wissensmanagement und Digitalisierung betreffen, geschaffen werden konnte, um
die Verwaltung moderner aufstellen zu können. Hier erfolgte zum 01.09.2018 eine
interne Umbesetzung. Derzeit wird an Projekten wie z.B. Konkretisierung von
Teilen des Personalentwicklungskonzeptes, Aufstellen eines Ausbildungskonzeptes
und eines Gleichstellungsplanes gearbeitet.
Die beiden
Auszubildenden im 3. Lehrjahr werden ihre Ausbildung im Sommer 2019
abschließen, in 2020 und 2021 ist es jeweils ein Auszubildender. Ziel ist es,
die freien Stellen optimal zu besetzen und den Nachwuchs bedarfsgerecht
auszubilden und zu binden. Das Renteneintrittsdatum passt nicht immer genau zum
Abschluss einer Ausbildung, so dass Zeiten überbrückt werden müssen. Dennoch
ist es unser Ziel, das von uns ausgebildete Personal auch zu behalten und uns
zu verjüngen. Außerdem soll damit die unbesetzte Stelle im Jobcenter
aufgefangen werden. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn sogenannte
Demografie-Stellen eingerichtet werden, um junge Erwachsene, die hier ihre
Ausbildung abgeschlossen haben, übergangsweise übernehmen zu können bis die
Stelle bedingt durch Rente/Pension frei wird. Diese Zeit kann dann schon für
die Einarbeitung und Projektarbeit genutzt werden.
Beschlussvorschlag
1. Ausbildung
zur/zum Verwaltungsfachangestellten (mittlerer Dienst)/
Bachelorstudiengang (gehobener Dienst):
Die Verwaltung wird
berechtigt, die Stelle für die/den Auszubildenden zur/zum
Verwaltungsfachangestellten bzw. die Stelle für eine Ausbildung im gehobenen
Dienst (z.B. Bachelorstudiengang) –je nach Bedarf- bereits im Vorjahr des
jeweiligen Haushaltsjahres auszuschreiben und den Ausbildungsvertrag
abzuschließen.
2. Ausbildung
zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe
Die Verwaltung wird
berechtigt, die geplante Ausbildungsstelle zur/zum Fachangestellten für
Bäderbetriebe bereits jetzt für das Ausbildungsjahr 2019/2020 auszuschreiben.
3.
Demografie-Stellen:
Die Verwaltung wird
berechtigt, bis zu 2 Demografie-Stellen in den Stellenplan ab 2019 aufzunehmen,
um die Auszubildenden, die ihre Abschlussprüfung erfolgreich ablegen,
übernehmen zu können im Hinblick auf die Fluktuation im Jahre 2020 ff.
Finanzielle
Auswirkungen: X
ja nein
Finanzielle Auswirkungen
Personalkosten für die Auszubildenden/Studierenden nach dem TVAöD; ca. 16´€ im 1. Ausbildungsjahr, ca. 17´€ im 2. Ausbildungsjahr, ca. 18´€ im 3. Ausbildungsjahr
Personalkosten für die Demografie-Stellen nach EG 6, Stufe 1 TVöD ca. 38´€ pro Jahr
Klaus Gromöller