Betreff
Gestaltung der zukünftigen Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster
Vorlage
VO/118/2018
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

 

Vorbemerkung

Die Räte der stadtregionalen Kommunen Altenberge, Ascheberg, Drensteinfurt, Everwinkel, Havixbeck, Greven, Ostbevern, Münster, Nottuln, Senden, Sendenhorst und Telgte sind zuletzt im Juni/Juli 2018 mit einer gleichlautenden Vorlage „Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster“ über den Sachstand der stadtregionalen Zusammenarbeit informiert worden. Die Zusammenarbeit in der Stadtregion bedarf demnach inhaltlich und organisatorisch einer Neuorientierung.

 

Diese Beschlussvorlage wird, abgesehen von den personellen Auswirkungen bei der Stadt Münster und abgesehen von den Darstellungen über die finanziellen Auswirkungen für die jeweilige Kommune, in allen zuständigen politischen Gremien der stadtregionalen Kommunen in einer gleichlautenden Fassung beraten. Die Beratungsfolge ist als Anlage 2 beigefügt. Die Stadtregion verfügt über kein gemeinsames politisches Gremium für diese Vorlage. Vor diesem Hintergrund wurde es erforderlich, die Entscheidung über die Inhalte und Gestaltung der künftigen Zusammenarbeit über eine in den Beschlusspunkten 1,2 und 3 sowie in den zugehörigen Begründungen gleichlautende Vorlage in allen Räten mit dem Vorbehalt einer gleichlautenden Beschlussfassung herbeizuführen.

 

 

Zu Punkt 1

Die Kommunen in der wachsenden Alltagsregion Stadtregion Münster stehen vor großen Herausforderungen in den Handlungsfeldern Mobilität und Wohnen. Der Wettbewerbsbeitrag StadtUmland.NRW der Stadtregion hat aufgezeigt, dass auf der Ebene Stadtregion wichtige Beiträge zur Bewältigung der Herausforderungen beigesteuert werden können. Die Verwaltungen der mitwirkenden Gemeinden haben zwischenzeitlich mögliche Handlungsansätze konkretisiert. Ihre Verwirklichung und Umsetzung setzt eine höhere Verbindlichkeit und Intensität in der Zusammenarbeit, eine strukturelle Professionalisierung und eine stärkere Einbindung der Politik voraus. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die künftige stadtregionale Zusammenarbeit auf der Grundlage eines stadtregionalen Kontrakts zu betreiben. Mit dem Kontrakt werden die Voraussetzungen für eine Neuorientierung der Stadtregion geschaffen. Der Kontrakt hat insbesondere selbstbindende Wirkungen, er ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung der Kommunen für die Zukunft der Stadtregion. Der Kontrakt begründet keine einklagbaren Rechte, aber durch eine Zustimmung der Räte zum Kontrakt werden die Verbindlichkeit unter den Kommunen und die Reichweite der stadtregionalen Zusammenarbeit deutlich erhöht.

 

 

Zu Punkt 2

Der stadtregionale Kontrakt ist eine Vereinbarung unter eigenständigen Kommunen über das Selbstverständnis und die Motive, die generellen Ziele, die Organisation, das politische Netzwerk, die Handlungsfelder und -schwerpunkte sowie die finanzielle Grundlage für die Zusammenarbeit in der neuen Stadtregion.

Der vorliegende Kontrakt ist von den stadtregionalen Verwaltungen unter Mitwirkung von Frau Prof. Dr. Ing. Ursula Stein und Herrn Michael von der Mühlen, Staatssekretär a.D. und unter Auswertung von mehreren Arbeitstreffen, zuletzt im Fraktionstreffen am 6.9.2018, erarbeitet worden.

 

Zielvereinbarung

Im ersten Punkt des Kontraktes wird die Stadtregion Münster als kommunale Handlungsebene anerkannt und damit die Beschränkung auf den jeweiligen Wirkungskreis bis zur Kommunalgrenze für eine Zusammenarbeit geöffnet.

Der Kontrakt formuliert einen gemeinsamen Zielrahmen und schafft die Voraussetzungen zur Einrichtung einer tragfähigen stadtregionalen Basisorganisation für die laufende Zusammenarbeit und eröffnet flexible Lösungen (räumlich, organisatorisch, finanziell) für die Durchführung von Projekten auf der Grundlage von Projektvereinbarungen.

 

 

Organisation der stadtregionalen Zusammenarbeit

Im zweiten Punkt des Kontraktes (Organisation der stadtregionalen Zusammenarbeit) werden die bisherigen Arbeits- und Verwaltungsstrukturen ergänzt und neu konfiguriert.

Die vergangenen  zwei Jahre haben gezeigt, dass mit dem wachsenden Umfang und Stellenwert der Handlungsebene Stadtregion die Verwaltungsorganisation der stadtregionalen Arbeit nicht Schritt gehalten hat. Sie bedarf einer Weiterentwicklung mit folgenden Prämissen:

        Keine Übertragung von Pflichtaufgaben auf die Stadtregion

        Einpassung in die regionalen Arbeitsstrukturen des Münsterlandes

        Entwicklung einer tragfähigen und leistungsfähigen Basisorganisation für die stadtregionale Zusammenarbeit

        Schaffung der Voraussetzungen für gemeinsame Entscheidungsgrundlagen, Kompetenzzuwachs, Informationsaustausch und Transparenz

        Verzicht auf aufwendige Gründungsprozesse sondern direkte Inwertsetzung

        Professionalisierung und Ausbau von Arbeits- und Steuerungsstrukturen (möglichst zeitnah Stärkung Geschäftsstelle, Optimierung der Entscheidungsstrukturen)

 

Insoweit bedürfen die verwaltungsinternen Arbeitsebenen klarer als bisher einer Strukturierung.

Die strategische Steuerung obliegt der Bürgermeisterrunde.

Ein Lenkungskreis der Bürgermeisterrunde übernimmt die operative Steuerung der Zusammenarbeit.

Die Vorbereitung, Entwicklung, Koordination, Umsetzung und Reflexion der Zusammenarbeit obliegt der Geschäftsstelle in Verbindung mit der Ansprechpartnerrunde. Für die laufende Projektarbeit werden bei Bedarf Arbeitsgruppen, Arbeitskreise oder Arbeitsgemeinschaften eingerichtet.

Derzeit sind zwei Arbeitskreise (Klimaschutz, Schulentwicklung) und die Arbeitsgemeinschaft Velo-routen (15 Planungs- und Baulastträger, Bezirksregierung, Verkehrsministerium und Weitere) aktiv.

 

Politisches Netzwerk

Der Aufbau und die Pflege politischer Netzwerke in die Kommunen hinein und zwischen den Kommunen ist eine Aufgabe der stadtregionalen Kooperation, weil sie ein wichtiger Bestandteil kommunalpolitischen Handelns ist.

 

Die politische Steuerung durch die Räte der 12 Städte und Gemeinden bedarf einer Qualifizierung durch regelmäßige stadtregionale Rätetreffen, die den mehrfach geforderten direkten Dialog und Austausch unter Ratsmitgliedern gemeindeübergreifend ermöglichen.

 

Ein Beirat Stadtregion eröffnet eine direkte Einbeziehung der politischen Ebene in die Arbeit der Stadtregion und einen Anknüpfungspunkt an die strategische Steuerung.

Der Beirat Stadtregion wird die stadtregionalen Kommunalverwaltungen in der Zusammenarbeit unterstützen und beraten. Die Beratung des Beirats hat Empfehlungscharakter. Der Beirat befasst sich mit den Angelegenheiten in der stadtregionalen Zusammenarbeit, deren Behandlung in den Räten beabsichtigt ist. In diesem Rahmen behandelt der Beirat Angelegenheiten auf Wunsch der stadtregionalen Bürgermeister oder der Beiratsmitglieder.

Die Gesamtheit der stadtregionalen Ratsmitglieder (derzeit 404 Ratsmitglieder) wird im Beirat Stadtregion durch vier „Botschafter“ aus dem Rat der Stadt Münster und jeweils zwei „Botschafter“ aus den Nachbarkommunen vertreten. Damit vertritt jedes Beiratsmitglied in ähnlicher Größenordnung zwischen 13 bis 19 Ratsmitglieder.

 

Nachdem die Zustimmungen aller stadtregionalen Räte zum Kontrakt vorliegen, werden die  Verwaltungen eine Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Beirats und zur Benennung der Beiratsmitglieder den Räten der stadtregionalen Kommunen zur Entscheidung vorlegen.

 

Projektarbeit in der Stadtregion

Die stadtregionale Zusammenarbeit in der skizzierten Aufbau- und Ablauforganisation und in den Handlungsfeldern Siedlungsentwicklung/Wohnen, Mobilität, Klimaschutz und Schulentwicklung findet vorrangig in Form von Projekten statt.

Handlungsschwerpunkte mit gesonderten Finanzierungserfordernissen werden in Form von Leitprojekten verfolgt. Grundlage der Leitprojekte sind gesonderte Projektvereinbarungen der stadtregionalen Kommunen.

 

Finanzielle Grundlage der stadtregionalen Zusammenarbeit

Die Geschäftsstelle mit zwei Vollzeitstellen ist ein zentrales Element der stadtregionalen Basisorganisation und eine der wesentlichen Voraussetzungen für die künftige Zusammenarbeit in der Stadtregion.

Die Geschäftsstelle wird wie bisher dienstrechtlich der Stadt Münster zugeordnet. Ihre arbeitsplatzbezogenen Kosten und ihre Versorgungsaufwendungen übernimmt wegen der besonderen Bedeutung und der synergetischen Effekte die Stadt Münster. Mit Blick auf den Mehrwert für alle stadtregionalen Kommunen wird in dem Kontrakt für die Personalaufwendungen der Geschäftsstelle ein anteiliges Mitfinanzierungsmodell vereinbart, das auf der Einwohnerzahl der Kommunen basiert. Dieses Modell ersetzt den bisherigen jährlichen Personalkostenzuschuss der Nachbargemeinden an die Stadt Münster in Höhe von insgesamt 15.400 €.

Grundlage des Modells ist ein Budget „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ in Höhe von 179 Tsd. € pro Jahr. Die vereinbarte Höhe orientiert sich an der erforderlichen Breite und Ausprägung der Kompetenzen und qualitativen und konzeptionellen Anforderungen der Geschäftsstellenmitarbeiter sowie den damit verbundenen durchschnittlichen Personalaufwendungen der Stadt Münster. Sie wird im Kontrakt für zwei Jahre festgeschrieben und danach in jeweils zweijährigem Abstand entsprechend der Entwicklung der durchschnittlichen Personalaufwendungen der Stadt Münster angepasst.

Der Personalkostenzuschuss oder Anteil am Budget „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ einer Kommune bemisst sich nach dem Anteil ihrer Einwohnerzahl an der stadtregionalen Gesamtzahl der Einwohner.

 

Die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb StadtUmland.NRW hat der Stadtregion Münster neue Wege und Handlungsansätze eröffnet. Vor diesem Hintergrund wird im Kontrakt als Basis und angemessene Finanzausstattung für die Zusammenarbeit ein stadtregional zu finanzierendes Budget „Projektmittel Stadtregion“ in Höhe von 100 Tsd. € pro Jahr gebildet. Die jeweiligen kommunalen Anteile bemessen sich nach dem Anteil der Einwohner einer Kommune an der stadtregionalen Gesamtzahl der Einwohner.

 

Grundlage für den Verteilerschlüssel der beiden stadtregionalen Budgets sind die zuletzt bekannt gemachten Bevölkerungszahlen von IT NRW (Anlage 4). Diese werden in zweijährigem Abstand auf der Basis der zuletzt bekannt gemachten Einwohnerzahlen von IT.NRW neu festgeschrieben.

 

Die Haushaltsmittel im Budget „Projektmittel Stadtregion“ werden voraussichtlich zu 85 % in der laufenden Projektarbeit eingesetzt. 15 % werden für allgemeine Verwaltungs- und Kommunikationsaufgaben eingeplant.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind folgende Verwendungen mit den Projektmitteln Stadtregion in 2019 geplant:

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen, Beirat Stadtregion, Öffentlichkeitsarbeit       15 Tsd. €

Beauftragungen im Kontext der Wohnungsmarktbeobachtung             20 Tsd. €

Beauftragungen für eine stadtregionale Bevölkerungsprognose           20 Tsd. €

Baulandkonferenz und Baugebietsprofile                                         15 Tsd. €

Koordination Umsetzungsplanung Velorouten                                   20 Tsd. €

Wohnungsmarktkonferenz                                                           10 Tsd. €

 

 

Zu Punkt 3

Die stadtregionale Zusammenarbeit benötigt insbesondere in ihren beiden Handlungsschwerpunkten einen konzeptionellen Rahmen. Die Verwaltungen der stadtregionalen Kommunen haben dazu ein Handlungskonzept mit den beiden Leitprojekten Wohnregion 2030 und Velorouten erarbeitet (Anlage 3 – wegen des Datenumfanges lediglich online im RIS eingestellt), damit werden derzeit dringende Handlungserfordernisse in den Schlüsselthemen Wohnen und Mobilität aufgegriffen.

Die Umsetzung der Bausteine dieses Handlungskonzeptes erfordern eine Basisorganisation laut stadtregionalem Kontrakt und zwei Projektvereinbarungen: Wohnregion 2030 und Velorouten. Nach der Beschlussfassung in allen Kommunen über die Basisorganisation werden die stadtregionalen Verwaltungen in ihren Räten eine Aufgabenplanung und die beiden Projektvereinbarungen „Wohnregion 2030“ und „Velorouten“ zur Erörterung vorlegen.

 

Folgende Handlungsansätze sind nach dem Handlungskonzept für 2019 vorgesehen. Eine stadtregionale Basisorganisation wird dabei vorausgesetzt, die angestrebten Projektvereinbarungen werden diese Ansätze konkretisieren.

 

Raum und Wohnungsmarktbeobachtung

Zur Verbesserung der Zielgenauigkeit der kommunalen Siedlungsentwicklungen beabsichtigen die stadtregionalen Kommunen eine stadtregionale Wohnungsmarktbeobachtung aufzubauen.

Die Verwaltungen sind dazu derzeit mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie der NRW.Bank im Gespräch, um ein geeignetes Verfahren für den Aufbau und die Implementierung einer regionalen Wohnungsmarktbeobachtung für die Stadtregion Münster zu entwickeln. Mit dieser Konfiguration, Oberzentrum und Nachbargemeinden, wird damit erstmalig der eng verflochtene Marktzusammenhang der Stadtregion Gegenstand einer detaillierten Analyse. Es ist geplant, bis zum Frühjahr 2019 ein geeignetes Verfahren zu entwickeln und auf der Grundlage einer Projektvereinbarung Wohnregion 2030 unmittelbar im Anschluss umzusetzen. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2019 vorliegen.

Darüber hinaus sollen in diesem Baustein die voraussichtlichen Entwicklungserwartungen (Immobilienmarkt, kurzfristige Einwohnerprognosen), auch unter Einbeziehung der Ergebnisse der Baulandklausur, ermittelt und gemeinsam ausgewertet werden.

 

Baulandklausur

Die Kommunen beabsichtigen in einer Baulandklausur 2019 erstmalig die kurzfristigen Baulandentwicklungen der Kommunen (bis 2022) zusammenzutragen, in einen gemeinsamen Kontext zu stellen, hinsichtlich ihrer Raum- und Marktwirksamkeit zu analysieren und ggf. zu kalibrieren sowie mit den kommunalen Infrastrukturentwicklungen abzugleichen. Damit werden die Erwartungen verbunden, eine größere Transparenz in der Baulandentwicklung und ihrer Raumwirksamkeit zu schaffen sowie Kommunalgrenzen überschreitend die Bedarfs- und Passgenauigkeit der kommunalen Infrastrukturen zu verbessern. So soll damit die Wahrscheinlichkeit von Sprunginvestitionen verringert werden.

Es ist geplant die Baulandklausur einmal jährlich zu aktualisieren.

 

Die Verwaltungen erwarten aus der Marktanalyse beispielsweise konkrete Hinweise über die Wohnraumnachfrage und die Entwicklung des Immobilienmarktes sowie der Wohnraumangebote. Auf der Grundlage dieser Analyse und den Ergebnisse der Baulandkonferenz  sollen detaillierte anzustrebende Wohnprofile (Nachfrage- und Bedarfsprofile, möglichst differenziert nach Marktsegmenten) für die Baugebiete in der Stadtregion entwickelt werden, um damit zukünftig die Entwicklung von bedarfs- und marktgerechtem Wohnraum zu unterstützen.

 

Wohnungsmarktkonferenz

Nach der Berichterstattung und Erörterung der Ergebnisse im politischen Netzwerk der Stadtregion ist Ende 2019 geplant, in einer stadtregionalen Wohnungsmarktkonferenz unter den Marktakteuren für eine Mitwirkung in der stadtregionalen Wohnsiedlungsstrategie zu werben.

 

Kommunalpolitische Entscheidungen zur Wohnsiedlungsentwicklung würden damit in Zukunft deutlich stärker als bisher in Kenntnis der Entwicklungen in den stadtregionalen Nachbargemeinden erfolgen können, der damit verbundene Mehrwert wäre angesichts der zahlreichen Verflechtungen erheblich.

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW befürwortet die gemeinsame Strategie der stadtregionalen Städte und Gemeinden. Das Ministerium stellt in Aussicht, dass die stadtregionalen Kommunen zum Beispiel bei der Umsetzung ihrer Strategie mit zusätzlichen Kontingenten aus der Wohnraumförderung unterstützt würden.

 

Velorouten planen und bauen

Mit der Veloroutenkonzeption beabsichtigt die Stadtregion unterhalb des Formats der Radschnellwege ein überörtliches Netz von Radvorrangrouten zu schaffen. Vergleichbare  Initiativen werden auch in einigen Münsterlandkreisen verfolgt.

Die besonderen Herausforderungen in der Stadtregion Münster sind, mit einer großen Zahl von Planungs- und Baulastträgern gemeinsame Qualitätsstandards für die Planung, den Bau und Betrieb zu entwickeln und bis Mitte 2019 zu vereinbaren.

Eine nochmals größere Herausforderung ist die Koordination der Umsetzungsplanung unter den Planungs- und Baulastträgern. Dazu zählen beispielsweise die Wegweisung für die Velorouten, der Aufbau eines trägerübergreifenden Mängelmanagement und die Öffentlichkeitsarbeit in der Ertüchtigungsphase.

 

Die Aktivitäten zur Planung und zum Bau der Velorouten haben in den vergangenen 18 Monaten nicht mit den Notwendigkeiten zur Ertüchtigung der Velorouten Schritt gehalten. Den wichtigen Bekenntnissen zur Veloroute müssen stärker als bisher Taten folgen. Es gilt die Realisierungsdynamik deutlich zu erhöhen. Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass die planerischen Ziele der Initiative (z. B. Erhöhung des Radverkehrsanteil und der Verkehrssicherheit) im Kontext zahlreicher, teilweise konkurrierender, lokaler und institutioneller Prioritäten nicht erreicht werden. Hier sind mehr Verbindlichkeit unter den Beteiligten, eine leistungsfähigere stadtregionale Basisorganisation und eine Projektvereinbarung Velorouten gefragt, um die Zielerreichung zu verbessern.

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat befürwortet eine Festigung und Vertiefung der stadtregionalen Zusammenarbeit durch einen stadtregionalen Kontrakt.

 

  1. Der Rat stimmt dem stadtregionalen Kontrakt (Anlage 1) vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung in den Mitgliedkommunen der Stadtregion zu.

 

  1. Der Rat stimmt dem stadtregionalen Handlungskonzept für die beiden Leitprojekte „Wohnregion 2030“ und „Velorouten“ (Anlage 3 – nur online im RIS) vorbehaltlich gleichlautender Beschlussfassung in den Mitgliedskommunen der Stadtregion zu.
    In Ausführung des Kontrakts wird die Verwaltung beauftragt, im Zusammenwirken mit den Mitgliedskommunen eine Aufgabenplanung für die Stadtregion und Projektvereinbarungen für die beiden Leitprojekte zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                  x ja     nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die bisher beim Produkt 0901 (räuml. Planung und Entwicklung) bereitgestellten finanziellen Mittel der Gemeinde zur anteiligen Mitfinanzierung der Kosten der Geschäftsstelle der Stadtregion in Höhe von jährlich 1.400 € sind entsprechend der Anlage 4 zu dieser Vorlage auf insgesamt 6569,89 € aufzustocken. Diese Mittel sind in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller