Betreff
Abfallgebühren 2019
Vorlage
VO/116/2018
Aktenzeichen
FB II 867-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.

Die Gebührensätze bedürfen der Anpassung.

Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:

  • Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb).
  • Entsorgungs- und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)
  • Personal- und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)
  • Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof
  • Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof
  • Erlöse aus der Veräußerung von Wertstoffen
  • Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr)

Voraussichtliche Kostenentwicklung 2019 gegenüber 2018:

Nr.aus Kalkulation

Bezeichnung

2019

2018

Unterschied

2.1

Unternehmerkosten

412.000 €

420.000 €

-8.000 €

2.2

Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis

531.533 €

502.056 €

29.477 €

2.3

Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck

90.003 €

82.900 €

7.103 €

2.4

Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof)

36.204 €

40.459 €

-4.254 €

2.5

Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof

0 €

0 €

0 €

3.

Summe ansatzfähige Kosten

1.069.740 €

1.045.415 €

24.325 €

4.

abzüglich Erlöse

98.240 €

107.860 €

-9.620 €

5.

Feststellung d. betriebwirtschaftlichen Ergebnisses

81.673 €

2.557 €

79.116 €

 

- ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem Kalkulationsjahr -

 

 

 

6.4

Umlagefähige Gesamtkosten

889.827 €

934.998 €

-45.171 €

 

 

1.   Begründung der Kostenveränderungen:

  • Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite 1 Gebührenkalkulation)

Ab dem 01.01.2019 ist gilt ein neuer Abfuhrvertrag. Die Gemeinden im Kreis Coesfeld haben gemeinsam mit dem Kreis Coesfeld, vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe (WBC) einen neuen Vertrag geschlossen. Die neuen Vergütungssätze für die Abfalltonnenentleerung wurden in der Kalkulation berücksichtigt. Es errechnet sich eine geringfügige Reduzierung der Unternehmervergütung.

 

  • Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis Coesfeld (s. Punkt 2.2, S. 1 – 2 Gebührenkalkulation)

Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung beabsichtigt der Kreis Coesfeld, vorbehaltlich politischer Beschlüsse, zum 01.01.2019 die Gebührensätze, insbesondere zum Rest- und Bioabfall, zu erhöhen. Aufgrund der kalkulierten Mengensteigerungen und der entsprechend geplanten Gebühren des Kreises errechnet sich die ausgewiesene Erhöhung von 29.477 €.

 

  • Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s. Punkt 2.3, Seite 2 Gebührenkalkulation)

Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr. 17/2017. Aufgrund von Tarifanpassungen erfolgte hier eine Erhöhung der Personalkosten.

Die Berechnung der Kosten des Bauhofes erfolgt aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck, hier der Satzung vom 12.12.2013. Die Kosten für den Bauhof wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert übernommen.

Durch den neuen Abfuhrvertrag übernehmen die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld bestimmte Aufgaben für alle Kommen insbesondere im Rahmen von Abrechnung und Controlling. Hierfür werden Kosten i.H.v. 8.000 € für Havixbeck kalkuliert.

Insgesamt errechnet sich somit eine leichte Erhöhung der Personal- und Sachkosten in Höhe von 7.103 €.

 

  • Kalkulatorische Abschreibungen (AfA) und Zinsen (s. Punkt 2.4, Seite 3 Gebührenkalkulation)

Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in vier unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungszeiten unterteilt. Die Nutzungszeit des Bürocontainers sowie der Außenbeleuchtungsanlage läuft im Kalkulationszeitraum ab, so dass in den Folgejahren nur noch zwei Anlagen abgeschrieben bzw. verzinst werden.

Die einzelnen AfA werden nach Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet, Grundlage hierfür bilden die Indizes des IT.NRW. Kalkulatorische AfA sind i.H.v. 24.949,04 € ausgewiesen.

Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich aller AfA) sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer.

Im Kalkulationsjahr 2019 ist noch Kapital i.H.v. 225.107,26 € gebunden; aufgrund eines Zinssatzes von 5 % (wie in der Vorjahren) wird ein Betrag für kalkulatorische Zinsen i.H.v. 11.255,36 € zugrunde gelegt.

Als Gesamtsumme für AfA und Zinsen errechnet sich damit eine Summe i.H.v. 36.204 €. Unter Berücksichtigung der Indizes, der im Kalkulationszeitraum abgeschriebenen Anlagen und der Senkung des gebundenen Kapitals errechnet sich damit ein Minusbetrag gegenüber dem Vorjahr i.H.v. 4.254 €.

 

  • Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s. Punkt 2.5, S. 3 Gebührenkalkulation).

Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof werden wie in den Vorjahren auch für 2019 nicht vorzusehen sein.

 

  • Erlöse (s. Punkt 4, S. 4 Gebührenkalkulation)

Unter dieser Kostenposition wird aufgeführt, dass durch den Verkauf von bestimmten Abfallfraktionen (E-Schrott, Altmetall bzw. Altpapier) Erlöse erzielt werden. Diese Erlöse werden vom Kreis Coesfeld entsprechend der erzielten Marktpreise und eingesammelter Mengen mtl. an die Gemeinde Havixbeck ausgezahlt. Da die zu erwartenden Erlöse für Altpapier voraussichtlich niedriger ausfallen werden, wird trotz erwarteter Mengensteigerungen im Kalkulationsjahr ein leichter Minusbetrag i.H.v. 9620 € gegenüber dem Vorjahr kalkuliert.

 

  • Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2017 (s. Punkt 5, Seite 4 Gebührenkalkulation)

Nach Überprüfung aller Zahlungsvorgänge errechnet sich eine Überdeckung i.H.v. 81.673 €. Dieser Betrag wurde bereits von den Gebührenzahlern 2017 erbracht und führt im Ergebnis zur Minderung der ansatzfähigen Gesamtkosten 2019.

Da das betriebswirtschaftliche Ergebnis aus 2016 eine geringfügige Unterdeckung von 2.557 € hatte, errechnet sich ein Unterschiedsbetrag der beiden Kalkulationsjahre i.H.v. 79.116 €.

 

2.   Ermittlung der Gebührensätze

Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.

  • Grundgebühr (s. Punkt 6, Seite 5 der Gebührenkalkulation):

Mit der Grundgebühr werden Beträge für Abfallberatung, Behälteränderungsdienst, fixe Unternehmerkosten, etc. unabhängig von der Tonnengröße abgerechnet. Hierfür werden als Grundgebühr für ein einzelnes Restmüllgefäß 40 € und für eine Biotonne 35 € angesetzt. Da die Behälteränderungsdienste für die Biotonnen gegenüber den Vorjahren auch in 2018 gestiegen sind, wird die Grundgebühr für eine Biotonne um 5 € gegenüber 2018 erhöht, während die für Restmüll um diese Höhe reduziert wird.

Für die Papiertonne wird keine Grundgebühr angesetzt, da hier nur eine Tonnengröße (240 l) angeboten wird und sich demnach eine Staffelung erübrigt.

Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Mit der kalkulierten Grundgebühr von 239.530 € wird der Höchstbetrag i.H.v. 296.609 € nicht erreicht.

 

  • Zusatzgebühr (s. Punkt 7, Seite 5 Gebührenkalkulation):

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.09.2006 (TOP 10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden, also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag belastet werden. Dieser Betrag wurde seinerzeit auf 13,78 € pro Gefäß festgesetzt und wird weiterhin so beibehalten.

Unter Zugrundlegung der kalkulierten Restmüllgefäße von 3.601 Stück errechnet sich die ausgewiesene Zusatzgebühr i.H.v.  gesamt 49.622 €.

 

  • Litergebühr (s. Punkt 8, Seite 5 Gebührenkalkulation):

Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.

 

Im Einzelnen:

0,0307 € für Restmüll (im Vorjahr 0,0343 €)

0,0171 € für Biomüll   (im Vorjahr 0,0161 €)

0,0063 € für Papiermüll       (im Vorjahr 0,0067 €)

 

       

 

  • Gebührensätze (s. Punkt 9, Seite 5 Gebührenkalkulation):

 

Restmüll

Gefäß

Gebühr 2019

Gebühr 2018

Differenz z. Vorjahr

60 l

101,64 €

112,32 €

-10,68 €

80 l

117,60 €

130,08 €

-12,48 €

120 l

149,52 €

165,84 €

-16,32 €

240 l

245,40 €

272,76 €

-27,36 €

1.100 l

1.809,84 €

2.020,80 €

-210,96 €

 

 

 

 

 

 

 

Biomüll

Gefäß

Gebühr 2019

Gebühr 2018

Differenz z.
Vorjahr

120 oh. Filter

83,40 €

80,28 €

3,12 €

120 mit Filter

89,16 €

86,04 €

3,12 €

240 oh. Filter

136,68 €

130,44 €

6,24 €

240 mit Filter

142,56 €

136,32 €

6,24 €

Papiermüll

Gefäß

Gebühr 2019

Gebühr 2018

Differenz z.
Vorjahr

240 l

19,68 €

20,88 €

-1,20 €

 

 

1.   Gesamtbetrachtung

Die Gebühren wurden entsprechend der kalkulierten Kosten festgesetzt. Die Restmüll- und Papiertonnengebühren sinken gegenüber dem Vorjahr, während die Gebühren für die Biogefäße leicht steigen. Das hängt u.a. mit der voraussichtlichen Änderung der Entsorgungs- und Verwertungskosten des Kreises Coesfeld bzw. den zu erzielenden Erlösen aus Abfall-(=Wertstoff)Verkäufen zusammen.

 

Gleichzeitig schlage ich vor die Gebühr für den Kauf eines 80 – l Restmüllsackes für vorübergehend mehr anfallenden Restmüll von derzeit 3 € auf 5 € zu erhöhen. Der Preis wird seit Jahren konstant gehalten; unter Berücksichtigung der mittlerweile gestiegenen Entsorgungsgebühren ist auch diese Gebühr entsprechend  anzupassen.

 

Ich schlage vor, aufgrund der beiliegenden Gebührenkalkulation, die aufgeführten Gebührensätze entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 30.10.2018 die in der Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 116/2018 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage).

 

Finanzielle Auswirkungen:                          nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die durch die Abfallgebührensatzung zu erzielenden Erträge bzw. Aufwendungen werden beim Produkt 1105 veranschlagt.

 

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Klaus Gromöller