Begründung 

 

Mit der Verwaltungsvorlage 090/2018 wurde dem Gemeinderat bereits frühzeitig der von dem Büro Thomaßen erarbeitete Entwurf des MEP vorgelegt. Die Notwendigkeit einer digitalen Ausstattung der Schulen und der Schul- und Gemeindebibliothek habe ich in dieser VO 090/2018 dargelegt.

 

Über zwei Sitzungsfolgen hinweg besteht die Möglichkeit, diesen Entwurf zu beraten. Die Stellungnahmen der Schulkonferenzen und der Schul- und Gemeindebibliothek liegen als Anlagen 2, 3 und 4 zu dieser VO vor. Als Anlage 1 ist der Entwurf des MEP nur im Ratsinformationssystem erneut beigefügt, weil er mit der VO 090/2018 schon bereitgestellt wurde.

 

Die Schulkonferenz der Anne-Frank-Gesamtschule hat in ihrer Stellungnahme (Anlage 2) insbesondere dargelegt, dass Dokumentenkameras in jedem Klassenraum erforderlich seien, die Lehrerarbeitsplätze leicht über den ermittelten Bedarf hinaus eingerichtet werden sollen und gemeindliches und Personal und Ausstattung bei dem Selbstlernzentrum in der Schul- und Gemeindebibliothek zu überdenken seien.

 

Herr Thomaßen von dem Büro Thomaßen Consult hat in seiner Stellungnahme vom 5.10.2018 (s. Anlage 5 zu dieser VV) diese Inhalte aufgegriffen. So geht Herr Thomaßen davon aus, dass je zwei Klassenräume mit einer Dokumentenkamera ausreichend versorgt sind. Dazu möchte ich erläutern, dass im Laufe der nächsten fünf Anschaffungsjahre für die Schulen die Möglichkeit besteht, innerhalb des von dem Gemeinderat beschlossenen Finanzbudgets die Variabilität für den Einsatz der benötigten Geräte zu nutzen. So können die Schulen entscheiden, welcher Hardware sie im Ergebnis den Vorzug geben. Im Hinblick auf der Ausstattung der Lehrer*innenarbeitsplätze kann dem geäußerten Bedarf entsprochen werden, so Herr Thomaßen.

 

Bezüglich des Raums zum Lernen in der Schul- und Gemeindebibliothek betrachtet Herr Thomaßen die digitale Ausstattung dort als ergänzende Maßnahme zur Schulausstattung. Ob tatsächlich eigene mobile Endgeräte der Schüler*innen zum Einsatz kommen sollen, so wie Herr Thomaßen es vorschlägt, obliegt der Entscheidung der Schule. Unabhängig von dieser Möglichkeit soll das digitale Angebot der Bibliothek ein ergänzendes sein und für Teilgruppen der Schüler*innen der Sek I oder auch der Oberstufe zur Verfügung stehen. Es ist möglich, dass für den Anfang sich je zwei Schüler*innen ein Tablet teilen. Dann wäre eine Klasse mit diesen Tablets und weiteren PC in der Bibliothek versorgt. Eine konkrete inhaltliche Umsetzung der Kooperation zwischen der AFG und der Bibliothek sollte noch vorbereitet werden, erste Gespräche finden schon statt.

 

Mit der Bibliothek als Raum zum Lernen und zum Erlangen von schulischen und weiteren Lebenskompetenzen haben die Schüler*innen einen außerschulischen Lernort, der sie unterstützt und individuell begleitet. Die Gesamtschule hat in ihrer Stellungnahme in diesem Zusammenhang auch auf die nötige personelle Ausstattung der Bibliothek hingewiesen. Neben der neuen technischen Ausstattung bedarf es auch einer Stützung der personellen Ressourcen, damit die Mitarbeiterinnen in der Bibliothek ihre neuen Aufgaben professionell umsetzen können. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die derzeitigen Personalressourcen zukünftig mindestens in dem Umfang benötigt werden, wie er heute vorzufinden ist.

 

Die Schul-und Gemeindebibliothek stimmt dem Entwurf von Herrn Thomaßen zu.

(Anlage 4 zu dieser VO).

 

Die Baumberge-Grundschule geht mit dem Herrn Thomaßen erstellten Entwurf zur Medienentwicklung ebenfalls einher (Anlage 3 zu dieser VO).

 

Mit dem von Herrn Thomaßen erarbeiteten Entwurf für die Medienentwicklung haben die Schulen und die Bibliothek eine gute Startausrüstung für den Beginn einer digitalen Entwicklung an den Schulen und für eine Kooperation mit der Bibliothek. Mit der Zeit und den Erfahrungen wird sich zeigen, welche Bedarfe bestehen und wo Anpassungen erforderlich sind. Für alle Beteiligten, auch für die Verwaltung, gibt es Lernprozesse, die uns befähigen werden, Optimierungen anzustreben. Jährliche Evaluierungsgespräche mit dem Fachberater Herrn Thomaßen, den Schulen, der Bibliothek und der Verwaltung dienen der Feinsteuerung in der Entwicklung der digitalen Ausstattung der Schulen.

 

In diesem Sinne schlage ich dem Gemeinderat vor, das konzeptionelle „Gesamtpaket“ MEP im Sinne des Entwurfs des Büro Thomaßen zu beschließen. Für die konkrete Umsetzung in den kommenden Jahren werden dem Gemeinderat innerhalb der anstehenden Haushaltsplanungen für die konkreten Anschaffungen die Beschlüsse zur Freigabe der Finanzmittel vorgelegt werden.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller

Beschlussvorschlag 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt den Entwurf des Medienentwicklungsplans (MEP) und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Maßnahmen nach den Vorgaben des MEP in den nächsten fünf Jahren umzusetzen. Insbesondere beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, die bereits vorberatenen Mittel in Höhe von 145.000 € noch im Haushaltsjahr 2018 zur Vorbereitung für die ersten Vernetzungsmaßnahmen an den Schulen und in der Schul-und Gemeindebibliothek einzusetzen. Die Ergebnisse der jährlichen Umsetzungsanalyse soll die Verwaltung im Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport darlegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                          ja        

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Das Gutachten von Herrn Thomaßen ermittelt einen Finanzierungsbedarf in Höhe von 1.370.000 € über einen Zeitraum von fünf Jahren. Danach werden Ersatzinvestitionen von ca. 70.000 €/Jahr und Betriebskosten von ca. 50.000 € /Jahr weitere Ausgaben verursachen.

 

Bezüglich der Finanzierung der schrittweisen Umsetzung der Medienentwicklung an den Schulen wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs eine Aussage getätigt. Dem Rat wurde in der Sitzung vom 11.10.2018 durch den Kämmerer ein Konzept zu den Förderkulissen und der Finanzierung der Maßnahmen an den Schulen vorgelegt.

 

Für das Jahr 2018 hat der Rat der Gemeinde Havixbeck bereits der Ausgabe von Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Gute Schule“ in Höhe von 145.000 € für die digitale Entwicklung an den Schulen grundsätzlich zugestimmt (Niederschrift zur Ratssitzung 6/2017 vom 7.12.2017, TOP 11). Für die nötigen ersten Maßnahmen, z.B. auch der Vernetzung der Schulen, werden diese Mittel bereits im Haushaltsjahr 2018 benötigt. Insofern beauftragt der Gemeinderat mit dieser Vorlage die Verwaltung zur Umsetzung der ersten Schritte zur Vernetzung der Schulen und der Bibliothek.