Begründung
In seiner Sitzung vom 15.2.2018, TOP 17, hat der Rat beschlossen, eine EG 4-Stelle mit dem Stellenanteil 0,64 % mit einem Sperrvermerk zu versehen, da erst die Notwendigkeit zur Stellenbesetzung begründet werden soll. In der Sitzung des Rates am 05.07.2018 ist diese Besetzungssperre nicht zurückgenommen worden.
Im Rahmen der Festlegung von Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltes
2015 wurde vorgeschlagen, die Vollzeitstelle EG 6 an der Information des
Rathauses (Zentrale) nicht mehr zu besetzen.
Ende des vergangenen Jahres schied der bisherige Stelleninhaber
aufgrund des Erreichens der Altersgrenze aus. Seitdem wird versucht, diese
Konsolidierungsmaßnahme umzusetzen. Die komplette Stellenstreichung hat sich
als nicht haltbar erwiesen. Es wurde verwaltungsseitig überlegt, wie eine
notwendige Aufgabenerledigung mit dem Konsolidierungsbeschluss in Einklang
gebracht werden kann. Durch Reduzierung der Standards und durch Umorganisation
von Aufgaben, z.B. keine Mithilfe mehr im Bürgerbüro, Verlagerung von Hausmeistertätigkeiten
auf andere Beschäftigte, konnte der Stellenumfang auf 25 Wochenstunden
reduziert werden. Die Eingruppierung erfolgt bei der Stufe EG 4 TVöD. Diese
Stelle wurde so im Stellenplan 2018 ausgewiesen. Der reduzierte Stellenumfang
ist unbedingt erforderlich, um eine notwendige und auch wirtschaftliche
Aufgabenerledigung vornehmen zu können. Insofern darf ich an dieser Stelle auf
meine Ausführungen und den dort umschriebenen Aufgabenkatalog in der
VO/060/2018 verweisen.
Im Gemeinderat wurde die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre in der
Ratssitzung vom 05.07.2018, TOP 25, kontrovers diskutiert. Vom Gemeinderat
wurde zwar die Notwendigkeit gesehen, die Informationsstelle des Rathauses mit
einer Person zu den Öffnungszeiten zu besetzen. Es wurde jedoch vorgeschlagen,
diese Besetzung anderweitig „kreativ“ vorzunehmen. Ich möchte noch einmal
betonen, dass eine anderweitige Besetzung durch vorhandenes Personal nicht
vorgenommen werden kann. Es gibt keine Mitarbeiter, die zusätzliche Aufgaben
durch Aufgabenverdichtungen wahrnehmen können.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass in der Zwischenzeit notwendige
Arbeiten von Beschäftigten vorgenommen werden, deren Entgelt wesentlich höher
als EG 4 TVöD ist. Dieses führt zur Unwirtschaftlichkeit und kann nicht im Sinne
des Gemeinderates sein. So wird bspw. die Telefonzentrale von Mitarbeitern
bedient, die eine höhere Vergütung erhalten. Auch weitere Aufgaben wie z.B. die
Erledigung von Postausgangsarbeiten, Öffnen der Ein- und Ausgangstüren sowie
Anfertigen von Kopien und Beglaubigungen sind hiervon betroffen. Außerdem
führen diese Aufgabenverlagerungen zu längeren Wartezeiten im Bürgerbüro, was
Unverständnis von wartenden Besuchern nach sich zieht.
Übergangsweise wurden die Aufgaben an der Information von den Auszubildenden übernommen; dieses entspricht aber nicht dem Ausbildungsauftrag, der ernst zu nehmen ist. Die Situation ist zurzeit nach wie vor sehr unbefriedigend, sowohl für die Mitarbeiterschaft wie auch für Besucher im Rathaus. Es ist dringend notwendig, die Besetzungssperre dieser EG-4-Stelle (0,64 % Stellenanteil) zurückzunehmen und so schnell wie möglich diese Stelle wieder zu besetzen. Nur so kann verhindert werden, dass durch diese nicht zufriedenstellende Situation Personalkapazitäten gebunden werden, die zur notwendigen Aufgabenerledigung an anderer Stelle benötigt werden.
Beschlussvorschlag
Die im Stellenplan 2018 beschlossene Besetzungssperre bei der EG-4-Stelle (0,64 % Stellenanteil) wird zurückgenommen.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die Personalkosten sind im Haushalt 2018 veranschlagt
worden.