Betreff
Rücknahme einer Besetzungssperre (EG 4)
Vorlage
VO/097/2018
Aktenzeichen
I PA
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

In seiner Sitzung vom 15.2.2018, TOP 17, hat der Rat beschlossen, eine EG 4-Stelle mit dem Stellenanteil 0,64 % mit einem Sperrvermerk zu versehen, da erst die Notwendigkeit zur Stellenbesetzung begründet werden soll. In der Sitzung des Rates am 05.07.2018 ist diese Besetzungssperre nicht zurückgenommen worden.

 

Im Rahmen der Festlegung von Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltes 2015 wurde vorgeschlagen, die Vollzeitstelle EG 6 an der Information des Rathauses (Zentrale) nicht mehr zu besetzen.

Ende des vergangenen Jahres schied der bisherige Stelleninhaber aufgrund des Erreichens der Altersgrenze aus. Seitdem wird versucht, diese Konsolidierungsmaßnahme umzusetzen. Die komplette Stellenstreichung hat sich als nicht haltbar erwiesen. Es wurde verwaltungsseitig überlegt, wie eine notwendige Aufgabenerledigung mit dem Konsolidierungsbeschluss in Einklang gebracht werden kann. Durch Reduzierung der Standards und durch Umorganisation von Aufgaben, z.B. keine Mithilfe mehr im Bürgerbüro, Verlagerung von Hausmeistertätigkeiten auf andere Beschäftigte, konnte der Stellenumfang auf 25 Wochenstunden reduziert werden. Die Eingruppierung erfolgt bei der Stufe EG 4 TVöD. Diese Stelle wurde so im Stellenplan 2018 ausgewiesen. Der reduzierte Stellenumfang ist unbedingt erforderlich, um eine notwendige und auch wirtschaftliche Aufgabenerledigung vornehmen zu können. Insofern darf ich an dieser Stelle auf meine Ausführungen und den dort umschriebenen Aufgabenkatalog in der VO/060/2018 verweisen.

Im Gemeinderat wurde die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre in der Ratssitzung vom 05.07.2018, TOP 25, kontrovers diskutiert. Vom Gemeinderat wurde zwar die Notwendigkeit gesehen, die Informationsstelle des Rathauses mit einer Person zu den Öffnungszeiten zu besetzen. Es wurde jedoch vorgeschlagen, diese Besetzung anderweitig „kreativ“ vorzunehmen. Ich möchte noch einmal betonen, dass eine anderweitige Besetzung durch vorhandenes Personal nicht vorgenommen werden kann. Es gibt keine Mitarbeiter, die zusätzliche Aufgaben durch Aufgabenverdichtungen wahrnehmen können.

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass in der Zwischenzeit notwendige Arbeiten von Beschäftigten vorgenommen werden, deren Entgelt wesentlich höher als EG 4 TVöD ist. Dieses führt zur Unwirtschaftlichkeit und kann nicht im Sinne des Gemeinderates sein. So wird bspw. die Telefonzentrale von Mitarbeitern bedient, die eine höhere Vergütung erhalten. Auch weitere Aufgaben wie z.B. die Erledigung von Postausgangsarbeiten, Öffnen der Ein- und Ausgangstüren sowie Anfertigen von Kopien und Beglaubigungen sind hiervon betroffen. Außerdem führen diese Aufgabenverlagerungen zu längeren Wartezeiten im Bürgerbüro, was Unverständnis von wartenden Besuchern nach sich zieht.

Übergangsweise wurden die Aufgaben an der Information von den Auszubildenden übernommen; dieses entspricht aber nicht dem Ausbildungsauftrag, der ernst zu nehmen ist. Die Situation ist zurzeit nach wie vor sehr unbefriedigend, sowohl für die Mitarbeiterschaft wie auch für Besucher im Rathaus. Es ist dringend notwendig, die Besetzungssperre dieser EG-4-Stelle (0,64 % Stellenanteil) zurückzunehmen und so schnell wie möglich diese Stelle wieder zu besetzen. Nur so kann verhindert werden, dass durch diese nicht zufriedenstellende Situation Personalkapazitäten gebunden werden, die zur notwendigen Aufgabenerledigung an anderer Stelle benötigt werden.

Beschlussvorschlag

Die im Stellenplan 2018 beschlossene Besetzungssperre bei der EG-4-Stelle (0,64 % Stellenanteil) wird zurückgenommen.

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Personalkosten sind im Haushalt 2018 veranschlagt worden.