Betreff
6. Änderung des Bebauungsplanes "Am Friedhof/Sportplatz" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/085/2018
Aktenzeichen
II 622-21/4
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Das Architekturbüro des Investors möchte das Grundstück Flur 24, Flurstück484, welches 1.058 qm groß ist, im Zuge der Nachverdichtung mit einem Einfamilienhaus und einem Doppelhaus bebauen. Das sich zurzeit auf dem Grundstück befindliche Wohnhaus wird abgebrochen.

 

Zur Realisierung des Bauwunsches, hat der Investor mit Schreiben vom  26.07.2018, das dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 3 beigefügt ist, die Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz“ beantragt, und zwar

 

·         Erweiterung des vorhandenen Baufeldes

Bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz im Jahr 1970 war für das Grundstück eine erweiterte bebaubare Fläche geplant, die aber von dem seinerzeitigen Eigentümer nicht gewünscht war und daher im rechtsverbindlichen Bebauungsplan mit Kreuzen durchgestrichen dargestellt ist. Gegen die entsprechende Erweiterung der Baugrenzen bestehen daher keine Bedenken.

·         Änderung der Firstrichtung für das geplante Doppelhaus


Für das Grundstück ist eine zur Gartenstraße orientierte traufständige Bauweise vorgeschrieben. Um auf dem Grundstück auch noch ein Doppelhaus errichten zu können, muss die Firstrichtung entsprechend der unmittelbaren Nachbarbebauung  traufständig zur Kolpingstraße ausgerichtet werden.

·         Darstellung von Baufeldern für Garagen bzw. Carports

 

Laut Festsetzung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz“ sind Garagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. Um für die Wohngebäude Garagen vorhalten zu können, müssen entsprechende Baufelder geschaffen werden.

 

Der in der Anlage 2 dieser Verwaltungsvorlage beigefügte Änderungsplan berücksichtigt in städtebaulich vertretbarer Weise die Bauwünsche des Antragstellers

 

Durch die begehrte Planänderung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Alle angrenzenden Grundstücksnachbarn haben der begehrten Planänderung ausweislich einer hier vorliegenden schriftlichen Einverständniserklärung zugestimmt. Träger öffentlicher Belange sind von der gewünschten Planänderung nicht betroffen, so dass es daher keiner Änderung bedarf.

 

Das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz“ erfolgt gem. § 13 BauGB. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich.

 

Ich habe daher keine Bedenken, Ihnen die entsprechende 6. Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz“ für den Bereich des Flurstückes 484 der Flur 24 zu empfehlen.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz“ der Gemeinde Havixbeck im Verfahren nach § 13 BauGB. Das Änderungsgebiet ist im anliegenden Planausschnitt, der dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügt ist, umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz mit Begründung als Satzung, und zwar in der Form, wie sie in dem anliegenden Planausschnitt dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 2 dargestellt ist.

 

Der dieser Verwaltungsvorlage beigefügte Änderungsplan ist Bestandteil des Aufstellungs- und des Änderungsbeschlusses.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

keine. Die Planänderungskosten werden von dem Antragsteller getragen.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller