Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 14.11.2017 auf Änderung des Bebauungsplanes Ortskern
Vorlage
013/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 14.11.2017 (Anlage 1)

 

Der Bebauungsplan Ortskern der Gemeinde Havixbeck umfasst den Bereich westlich der Hauptstraße bis Blickallee, neue Märkte sowie das Baugebiet Schmitz Kamp. Im Zuge der Ausführung verschiedener städtebaulich relevanter Bauvorhaben im Plangebiet hat sich gezeigt, dass Festsetzungen des aktuellen Planes nicht mehr zeitgemäß sind. Darüber hinaus mangelt es diesem Plan in verschiedenen Teilbereichen an der notwendigen Klarheit hinsichtlich der geltenden Festsetzungen. Insofern ist eine Überarbeitung des Planes durchaus sinnvoll.

 

Bereits am 12.12.2013 hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes Ortskern II beschlossen; das zukünftige Plangebiet grenzt unmittelbar an den Bereich Ortskern und umfasst den Bereich, der aktuell noch nicht mit einem Bebauungsplan erfasst ist (s. anliegenden Übersichtsplan – Anlage 2). Die Arbeiten an diesem Planverfahren konnten aufgrund fehlender zeitlicher Ressourcen noch nicht aufgenommen werden.

 

Dem Grunde nach empfiehlt es sich, beide Planverfahren zu vereinigen, wobei eine Überplanung des Neubaugebietes Schmitz Kamp nach meiner Auffassung entbehrlich ist.

 

Zur weiteren Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für die Planänderung bzw. Neuplanung ist es zwingend erforderlich, das genaue Plangebiet parzellenscharf abzugrenzen. Hierzu sollte die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag für eine der nächsten Sitzungsfolgen erarbeiten.

 

Eine Bearbeitung dieses Bebauungsplanverfahrens ist ohne Hinzuziehung eines Fachbüros für Städteplanung durch die Verwaltung nicht leistbar. Deshalb sollten für die Vorbereitung einer Vergabeentscheidung für ein Büro durch den Gemeinderat (das Planungshonorar wird die Vergabegrenze des Bürgermeisters übersteigen) entsprechende Angebote eingeholt werden.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschießt nach Beratung, eine Überarbeitung des Bebauungsplans „Ortskern“ unter Einbeziehung des Planbereiches „Ortskern II“ vorbereiten zu lassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu einer der nächsten Sitzungsfolgen einen Vorschlag für die Umgrenzung des Änderungsgebietes zu erarbeiten und Angebote für die Vergabe der notwendigen Planungsleistungen einzuholen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Durch diesen Beschluss entstehen noch keine finanziellen Auswirkungen. Erst bei der Vergabe des Planungsauftrages fällt Honorar an, das beim Produkt 0901 (Räumliche Planung und Entwicklung) zu veranschlagen ist.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller