Begründung 

 

In der durch den Rat der Gemeinde Havixbeck beschlossenen und zum 01.08.2015 wirksam gewordenen ersten Satzungsänderung mit Änderung der Anlage zur Satzung wurden erstmalig die Elternbeiträge für die OGS erhöht und Änderungen für die Ermäßigungen von Geschwisterkindern durchgeführt.

 

Mit Wirkung von Mai 2016 wurde dann durch eine Erlassänderung des Landes NRW der einzuziehende Höchstelternbeitrag für die OGS auf 180 € erhöht. Zudem erhöht sich diese Höchstgrenze ab dem 01.08.2018 jährlich zum Schuljahresbeginn –kaufmännisch gerundet- um jeweils 3 %. Mit diesen neuen rechtlichen Vorgaben ist es ab dem Schuljahr 2018/2019 möglich, 185 € als Höchstelternbeitrag für die OGS festzulegen. Die Möglichkeit zur Erhöhung der Elternbeiträge um 15 € bei dem Höchstbeitrag wird durch die Verwaltung aufgegriffen, um den Zuschussbedarf der Gemeinde für die Bereitstellung der OGS zu verringern, der für das Haushaltsjahr 2018 bei ca. 31.000 € liegt (s. Anlage 3 zu dieser VV). Die Erhöhung von 170 € (alt) auf 185 € (neu) Höchststufe entspricht einer Erhöhung von 9%, welche auch für die darunter liegenden Einkommensstufen angewendet werden soll.

 

Die Erhöhung soll ab der Einkommensstufe zwei über die weiteren Einkommensstufen so verteilt werden, dass jede Stufe des maßgeblichen Elternbeitrages unter Beachtung dieser 9 %-igen Erhöhung einbezogen wird. Damit erfolgt eine gerechte Beteiligung aller Einkommensstufen bei der Erhöhung der Elternbeiträge. Der als Anlage 4 zu dieser VV eingefügten Tabelle sind die Änderungen in einer Gegenüberstellung zu entnehmen.

 

Im unteren Einkommensbereich erfolgt eine Anhebung der ersten Stufe, in der kein Beitrag zu zahlen ist. In Anlehnung an die Einkommensgrenzen der Satzung des Kreises Coesfeld für die Kindertageseinrichtungen wird erst ab einem Bruttoeinkommen von 18.000 € ein Beitrag fällig. Vormals war die Grenze bei 15.000 €. Damit soll eine Gleichbehandlung der niedrigen Einkommen erreicht werden, da für die betroffenen Eltern nicht nachvollziehbar sein wird, warum für die Kosten der Betreuung ihrer Kinder in Havixbeck unterschiedliche Maßstäbe an eine Zahlungspflicht angelegt werden. Diese neue Regelung entlastet Eltern mit geringem Jahreseinkommen und soll eine gerechte Lastenverteilung unterstützen. Auch weiterhin kann Erziehungsberechtigten mit geringem Einkommen der Beitrag zur OGS ganz oder teilweise erlassen werden, sofern ein solcher Antrag gestellt wird.

 

Die durch den Kreis neuerdings zusätzlich eingefügten Einkommensstufen von 85.000 €, 100.000 € und 120.000 € lassen sich durch die Deckelung von 185,00 € für die OGS-Beiträge nicht realisieren, weil sich die durch das Land NRW eingeräumte Erhöhung von nur 15 € nicht sachgerecht über weitere drei Einkommensstufen verteilen lässt. Daher bleibt es für die OGS bei sieben anzuwendenden Einkommensstufen bis 73.000 €. Bei einem Bruttojahreseinkommen von über 73.000 € wird der Höchstbeitrag fällig.

 

Eine Erhöhung der Elternbeiträge nach nunmehr drei Jahren ist im Sinne des Verhältnisses der Belastung der Erziehungsberechtigten und der Belastung des öffentlichen Haushalts angemessen und notwendig, um Kostensteigerungen zum Teil auffangen zu können.

 

Die Erträge im Produkt 0302/Betreuung von Grundschulkindern reichen nicht aus, um die Aufwendungen zu decken. Daher bitte ich den Rat um Abstimmung gemäß dieses Vorschlags, um den Zuschussbedarf zu verringern.

Beschlussvorschlag 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die zweite Änderung der Anlage zur Satzung vom 27.07.2012 für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ (OGS) der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule in Havixbeck, mit Wirkung zum 01.08.2018 und beauftragt die Verwaltung die Veröffentlichung dieser Änderung im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck vorzunehmen.

 

Mit dieser Änderung wird der durch Erlass zu berücksichtigende Höchstbeitragssatz der Elternbeiträge von 185 € ab dem 01.08.2018 umgesetzt, weil die Erträge im Produkt 0302/Betreuung von Grundschulkindern nicht ausreichen, um die gestiegenen Aufwendungen zu decken.

 

Ebenso wird die durch den Erlass neu hinzugefügte Regelung zur jährlichen 3 %-igen Erhöhung der Höchstgrenze der Elternbeiträge angewendet und zwar über alle maßgeblichen Einkommensstufen hinweg. Damit liegt der Höchstbetrag ab dem 01.08.2019 bei 191 € usw. Die darunter liegenden Einkommensstufen ändern sich entsprechend.

 

Die Änderung der Anlage zur Satzung ist als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 002/2018 beigefügt. Ebenso ist die derzeitige gültige komplette Fassung der Satzung als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                          ja        

Finanzielle Auswirkungen 

 

Im Haushaltsjahr 2018 ist mit Mindereinnahmen in Höhe von ca. 31.000 € im Produkt 0302/ Betreuung von Grundschulkindern zu rechnen (s. Anlage 3).

Unter Berücksichtigung der noch zu beschließenden erhöhten Elternbeiträge bis max. 185 € ab dem 01.08.2018 ist mit Mehreinnahmen in Höhe von 7500 € im Haushaltsjahr 2018 zu rechnen. Für das Jahr 2019 sind 20.725 € Mehreinnahmen zu erwarten. Die Errichtung einer weiteren und damit 8. Gruppe in der OGS wird zum kommenden Schuljahr nicht erforderlich sein, so dass aus diesem Grunde nicht mit weiteren Mehrausgaben zu rechnen ist.

 

Die durch den Erlass vorgegebene Möglichkeit der 3%-igen, jährlichen Erhöhung des Elternbeitrages führt bei Umsetzung auch in den Folgejahren zu weiteren Mehreinnahmen. Mit dieser automatischen Regelung wird dem Erfordernis der Berücksichtigung der insbesondere tariflich begründeten steigenden Personalkosten Rechnung getragen. Diese steigenden Personalkosten werden voraussichtlich zu Mehrausgaben in Verbindung mit dem durch den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. bereitgestellten Betrieb der OGS führen. Daher ist die Umsetzung dieser jährlichen 3%-igen Erhöhung der Elternbeiträge sinnvoll und erforderlich.

 

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die nicht öffentliche Verwaltungsvorlage 112/2016, in der aktuelle Regelungen (ab 01.01.2018) zur Kostenerstattung an den Betreiber der OGS getroffen wurden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller