Begründung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.10.2017 beschlossen, den von den BürgerInnen gewünschten Verschiebungen der Baufelder und der Reduzierung der Breite der neuen Erschließungsstraßen von 4 m auf 3 m zu folgen.
Weiterhin hat der Gemeinderat die damit verbundene erneute öffentliche Auslegung des überarbeiteten Änderungsplanes gem. § 4 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Da durch die Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, konnte die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit beschränkt und die Auslegungszeit auf 14 Tage verkürzt werden. Die erneute Auslegung des Planes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Pieperfeld hat in der Zeit vom 06.11.2017 – 20.11.2017 stattgefunden.
Während des Auslegungszeitraumes sind keine Anregungen von der betroffenen Öffentlichkeit vorgebracht worden.
Ich empfehle Ihnen daher, den Plan zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes „Pieperfeld“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung den Plan zur 5. Änderung des Bebauungsplanes
„Pieperfeld“ mit dazugehörender Begründung als Satzung.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Die Planänderungskosten werden von den Antragstellern getragen.
Klaus Gromöller