2. Begründung
a) Sachverhalt
In der Verwaltungsvorlage des Vorjahres wurde bereits auf die schwierige Haushaltslage der Gemeinde Havixbeck und die Konsequenzen auf die Gewährung von Zuschüssen an die Vereine hingewiesen. In diesem Jahr führen u.a. die geringen Schlüsselzuweisungen, die auf Basis des Gesetzentwurfes zum Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 für Havixbeck errechnet wurden, zu weiteren finanziellen Engpässen
Ausbleibende Finanzmittel führen in erster Linie dazu, dass sich die Gemeinde Havixbeck ohne spürbare Ausgabenbeschränkungen mit dem Haushalt 2011 bereits an den Rand eines Haushaltssicherungskonzeptes begeben würde, und ein zukünftiger Zeitpunkt für eine deutliche Entspannung in dieser derzeitigen Situation mit gerichtlichen Verfahren und noch immer nicht beschlossenen Gesetzen zum Landeshaushalt 2011 auch nicht mit einer gewissen Sicherheit eingeschätzt werden kann.
Demgemäß ist hinsichtlich der Bezuschussung der Vereine, Verbände und Organisationen dahingehend alles unternommen worden, um durch eine Fortführung der lfd. Vereinsbezuschussung einen sozialen Kahlschlag und eine mögliche Gefährdung der ehrenamtlich geführten Vereine in Havixbeck nicht zuzulassen.
Ich gehe davon aus, dass dies mit Fortsetzung der Vereinsbezuschussung gelingen wird.
Dafür ist zugleich hinzunehmen, dass besondere Wünsche der Vereine jedenfalls zunächst nicht immer erfüllt werden können.
b)
Stellungnahme
1. |
Die aufgrund der
Anträge der bestehenden Beschlusslage des Rates zur lfd. Vereinsbezuschussung
errechneten Zuschussbeträge sind in den Übersichten des Vorberichtes tabellarisch
dargestellt. Es wird
vorgeschlagen, die so ermittelten Zuschussbeträge im Jahr 2011 zu gewähren. |
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2. |
Antrag des
Tennis-Clubs Havixbeck e.V. auf Bezuschussung der Unterhaltskosten der
Tennishalle Mit dem beigefügten Antrag vom 17.06.2010 beantragt der Tennis-Club einen unbezifferten Zuschuss zu den Unterhaltungskosten für die Tennishalle. Begründet wird dies mit der Tilgung des Kredites für die Sanierung der Tennishalle, die für den Verein eine große Belastung darstellt. Die Halle wurde für eine Qualitäts- und Standardverbesserung saniert. Aufgrund der angespannten Finanzlage der Gemeinde Havixbeck schlage ich vor, diesen Antrag abzulehnen. Dem Antrag auf laufende Vereinsbezuschussung sollte wie im vergangenen Jahr zugestimmt werden. Diese Zuschussmittel sind im Produkt 0801 – Allgemeine Sportförderung in Höhe von 764 Euro veranschlagt. |
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3. |
Antrag der Da Capo
Musikgemeinschaft Havixbeck Die Musikgemeinschaft Da Capo beantragt zur Deckung der Kosten für die Musikschulnutzung einen Zuschuss in Höhe von 750 Euro. Entsprechend dem Punkt 2 der Stellungnahme dieser Verwaltungsvorlage sollte die Bezuschussung abgelehnt werden. Ein Zuschuss für die laufende Vereinsarbeit in Höhe des Mindestbetrages von 50 Euro könnte erstmalig bewilligt werden. Dieser Ansatz ist im Produkt 0401 – Kulturförderung zu finden. |
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4. |
Antrag des Kleingartenvereins „Am Siebenbach“ e.V. Havixbeck Wie im vergangenen Jahr beantragt der Kleingartenverein „Am Siebenbach“ einen Zuschuss zu einer einmaligen Maßnahme. Die Kosten für die Erneuerung eines großen Infoschildes am Gemeinschaftshaus belaufen sich auf ca. 670 Euro. Auch im letzten Jahr war der Antrag mit Hinweis auf die Haushaltslage abgelehnt worden. |
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5. |
Antrag der DLRG,
Ortsgruppe Havixbeck Für die Ferienaktion „Spiel & Spaß“, die in den Sommerferien von der DLRG organisiert wird, wird ein Zuschuss in Höhe von 250 Euro für Wasserspielzeug beantragt. Eine Bezuschussung sollte nicht erfolgen. Stattdessen kann eine Beschaffung von Spielmaterial für das Freibad ggfls. mit Beratung durch die DLRG durch die Gemeinde erfolgen. |
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6. |
Antrag der
Tonni-Kids, Elternverein Übermittagbetreuung e.V. Für die 40 Kinder der Tonni-Kids beantragt der Elternverein Übermittagbetreuung einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro für die Neuanschaffung von Spielgeräten. Der Elternverein Übermittagsbetreuung e.V. erhält über die
Gemeinde eine Betreuungspauschale des Landes in Höhe von 2.750 Euro sowie
einen Mietzuschuss in Höhe von 1.320 Euro. Wegen der schwierigen Finanzlage
werden in allen Bereichen über die genannten laufenden Vereinszuschüsse
hinaus keine zusätzlichen Zuschüsse gewährt. |
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8. |
Verspätet
eingegangener Antrag der Evangelischen Familienbildungsstätte In den vergangenen Jahren wurde der Evangelischen Familienbildungsstätte jeweils ein Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro für die Planung, Organisation und Durchführung von Familienbildungsangeboten gewährt. Der Antrag der Familienbildungsstätte für das Jahr 2011 ist allerdings erst am 04.10.2010, also fast drei Wochen nach Fristende (15.09.2010), eingereicht worden. Ein Zuschuss ist demnach nicht zu gewähren. |
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1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen im Jahr 2011 den Ausführungen in dieser Verwaltungsvorlage entsprechend vorzunehmen bzw. abzulehnen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Zuschussgewährungen haben für den Ergebnishaushalt des lfd. Haushaltsjahres unmittelbare Belastungswirkungen in den Produkten in Höhe der jeweils bewilligten Zuschussbeträge.