Betreff
Beratung über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Lüdinghausen über die Wahrnehmung von Aufgaben der zentralen Vergabestelle.
Vorlage
016/2011
Aktenzeichen
IV.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Bereits im Jahr 2005 hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW der Gemeinde Havixbeck empfohlen, eine zentrale Submissions- und Vergabestelle zu schaffen. Dies hat zur Folge, dass die fachlichen Vorbereitungen (Leistungsverzeichnisse pp.) für Vergaben organisatorisch von dem eigentlichen Vergabegeschäft getrennt werden.

 

Zurzeit werden insbesondere in Verbindung mit Bauleistungen die entsprechenden fachlichen Vorbereitungen im hiesigen Fachbereich IV durchgeführt, wobei die sich anschließenden Vergabearbeiten ebenfalls an dieser Stelle gebündelt sind.

 

Durch diese Trennung der Aufgaben kann organisatorisch erreicht werden, dass die Gemeinde alles in ihrer Macht Stehende getan hat und eine denkbare Korruption deutlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.

 

Da die Gemeinde Havixbeck selbst aufgrund der bestehenden Personal- und Aufgabenstruktur nicht in der Lage ist, die Aufgaben im gewünschten Sinne voneinander zu trennen, hat auf der Basis interkommunaler Zusammenarbeit Kontakt mit der Stadt Lüdinghausen in diesem Sinne stattgefunden. Es konnte erfreulicherweise erreicht werden, dass die Stadt Lüdinghausen die Aufgaben der zentralen Vergabestelle für die Gemeinde Havixbeck übernehmen will. Hierzu ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit erforderlich. Ein entsprechender Entwurf ist dieser Verwaltungsvorlage beigefügt. Ich empfehle Ihnen, dem Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuzustimmen.

1. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Zustimmung zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Lüdinghausen über die Wahrnehmung von Aufgaben der zentralen Vergabestelle entsprechend dem der Verwaltungsvorlage 016/2011 beiliegenden Entwurf zu erteilen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Abrechnung der entstehenden Kosten bei der Stadt Lüdinghausen erfolgt auf der Basis der geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter (vgl. § 3 des Vereinbarungsentwurfes).

Die Zuordnung des Aufwandes wird maßnahmebezogen bei den jeweiligen Produkten im Haushalt der Gemeinde Havixbeck vorgenommen.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller