Betreff
Beratung über einen Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Beekenkamp".
Vorlage
010/2011
Aktenzeichen
VI.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Siehe anliegenden Antrag vom 06.11.2010 mit Anlagen.

 

Die Antragsteller bewohnen das Eckgrundstück Beekenkamp 1, welches auch an die Münsterstraße angrenzt.

Durch die Planänderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, mittels einer Lärmschutzwand unerwünschte Immissionen durch die Münsterstraße zu mindern.

 

Das Antragsanliegen ist durchaus verständlich und nachvollziehbar. Aus städtebaulichen Gründen ist jedoch zu prüfen, ob auch für die gesamte Häuserreihe, die sich nördlich entlang der Münsterstraße anschließt, diese gestalterische Möglichkeit eröffnet werden sollte.

 

Da hierdurch das Erscheinungsbild dieser Häuserreihe in Richtung Münsterstraße nachhaltig verändert werden kann, sollte das Thema mit dem noch zu gründenden Gestaltungsbeirat erörtert werden.

 

Der Beginn der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der Münsterstraße steht unmittelbar bevor. Insofern empfiehlt es sich, die Durchführung der Baumaßnahmen abzuwarten, um dann die tatsächlichen Geräuschemissionen, die von der Nutzung des Straßenkörpers ausgehen und auf die angrenzende Bebauung wirken, zu erfassen.

 

Insofern schlage ich Ihnen vor, insgesamt die Beratung über das Antragsanliegen zurück zu stellen und erst in der zweiten Jahreshälfte nach Abschluss der Baumaßnahmen sowie der Beurteilung und Empfehlung durch den Gestaltungsbeirat abzuwarten.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den Antrag der Eheleute Göttker auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ zum Zwecke der Errichtung einer Lärmschutzwand vom 06.11.2010 zunächst zurück zu stellen und den Abschluss der Erneuerung- und Sanierungsarbeiten der Münsterstraße abzuwarten.

 

Darüber hinaus soll der vorliegende Antrag wegen der zu erwartenden grundsätzlichen städtebaulichen Auswirkungen mit dem noch zu bildenden Gestaltungsbeirat erörtert werden.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Keine.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller