Betreff
Beratung über den Antrag der Ratsfraktionen vom 29.06.2010 auf Einführung von Berichten über gestellte Anträge und Umsetzung von Ratsbeschlüssen
Vorlage
093/2010
Aktenzeichen
I 022 - 30
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Siehe beigefügten gemeinsamen Antrag der Ratsfraktionen vom 29.06.2010.

 

Grundsätzlich eignet sich eine Übersicht über den Verfahrensstand eingegangener Ratsanträge und den Stand der Umsetzung von Ratsbeschlüssen durchaus, die Transparenz für den Ablauf der Verwaltungstätigkeit im Zusammenhang mit  der Behandlung von Anträgen an den Gemeinderat und deren Umsetzung weiter zu verbessern.

 

Die Nachverfolgung eingegangener Anträge an den Gemeinderat sollte anhand einer Liste erfolgen, die zur Vermeidung von Unübersichtlichkeit mit möglichst kurzen und klaren Einträgen gefüllt werden muss, um die  grundlegenden Daten zum Antrag und dessen Verfahrenstand wieder zu geben.

In soweit enthält der Verwaltungsvorschlag zu der Kontrollliste über den Beratungsstand über Anträge an den Gemeinderat weniger Spalten als das Beispiel des Fraktionsantrages.

Gegenüber dem Fraktionsbeispiel wird im Verwaltungsvorschlag auf eine Spalte „Dringlichkeit“ verzichtet, da grundsätzlich alle eingehenden Anträge nach Vortrag im Gemeinderat in der nächstfolgenden Sitzungsfolge zur Beratung gegeben werden.

Es ist 1 Spalte für den Hinweis zum Beschluss und  1 Spalte für den Erledigungshinweis vorgesehen, statt 3 „Plan“-Spalten und statt der Spalte „Abstimmung“ eine Spalte „Bemerkungen“, damit im Falle eines „Nein“ in der Erledigungsspalte ggfls. erforderliche Erläuterungen gegeben werden können.

 

Die Führung der hier in Rede stehenden Kontrollliste über den Verfahrensstand von Anträgen an den Gemeinderat könnte bei Konzentration auf die Grunddaten zentral erfolgen und auf der Basis der im Rat verlesenen Anträge erstellt werden.

Der erforderliche Verwaltungsaufwand zur Führung der Antrags-Übersichtslisten würde so kaum höher sein als ein im Einzelfall evtl. nötiger Rechecheaufwand.

 

Für die Erstellung von Übersichten zur Umsetzung von Ratsbeschlüssen sollen Beschlüsse des Rates aufgeführt werden, die nach erfolgter Beschlussfassung nicht bis zur nächsten Sitzungsfolge einer Umsetzung zugeführt werden können.

Entsprechend dem Antragsinhalt könnten damit ggfls. frühzeitig Weichenstellungen, ob organisatorischer oder finanzieller Art, ohne größeren Mehraufwand in jeder Hinsicht erfolgen.

Die Ausführung von Ratsbeschlüssen wird generell nach der jeweiligen Sitzung des Rates vom zuständigen Fachbereich eingeleitet, so dass auf die Vorgabe einer Dringlichkeit für die Beschlussausführung in der Übersicht durchaus verzichtet werden könnte.

Ansonsten könnten auch über weitere Vorgaben einer Dringlichkeit für die Beschlussausführung unterschiedliche Auffassungen auch aus fachlicher Sicht zu Problemen führen, die im Ergebnis sogar vermeidbaren Mehraufwand oder Verzögerungen zur Folge haben können.

 

In dem beigefügten Verwaltungsvorschlag für die Auflistung unerledigter Ratsbeschlüsse können alle erforderlichen Informationen eingetragen werden, die der Gemeinderat benötigt, um geeignete Maßnahmen einzuleiten, wodurch eine abschließende Umsetzung des gefassten Ratsbeschlusses ermöglicht wird.

 

Die Kontrollliste für die Umsetzung unerledigter Ratsbeschlüsse kann nur unter Zuarbeit aus den zuständigen Fachbereichen zentral geführt werden.

Der Umfang des anfallenden Personalaufwandes für die Führung der Liste könnte  – wie schon im Antrag angesprochen -  durch den möglichen Wegfall eines Rechercheaufwandes bezüglich unerledigter Ratsbeschlüsse zu einem späteren Zeitpunkt nicht unbedingt höher ausfallen.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister möge eine Kontrollübersicht über den Eingang und das Verfahren beratungsrelevanter Anträge für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Havixbeck einführen.

Des Weiteren möge der Bürgermeister eine Kontrollübersicht über die Umsetzung unerledigter Ratsbeschlüsse einführen.

Eine Ausfertigung der jeweiligen Kontrollübersicht soll zu jeder Sitzung des Gemeinderates der Ratseinladung beigefügt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Außer dem entstehenden Personalaufwand werden unmittelbare finanzielle Auswirkungen nicht erwartet.