Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ der Gemeinde Havixbeck, und zwar im Verfahren nach § 13 a BauGB. Der zu ändernde Planbereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 139/2014 als Anlage 1 beigefügten Plan umrandet dargestellt.

Durch die Planänderung soll für die Grundstücke „Südostring 39 – 57“ die Schaffung eines Satteldaches mit einer Dachneigung von 35 - 45° zugelassen werden, wobei die Firstrichtung parallel zum Südostring verlaufen soll. Die Planänderungen sind in die Plangrundlage, welche als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt ist, eingetragen.

Zur Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit soll der Planentwurf für die Dauer eines Monats ausgelegt werden. Innerhalb dieser Frist besteht Gelegenheit zur Stellungnahme.

Über die eingegangenen Stellungnahmen erfolgt eine Beschlussfassung des Gemeinderates.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 139/2014 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 27.11.2014 TOP 13

 

Herr Gromöller berichtet, dass er ein Schreiben der Tochter der Antragstellerin per E-Mail vom 08.12.2014 erhalten habe.

Dieses Schreiben wird von Frau Böse vorgelesen und liegt dem Protokoll als Anlage 12 bei.

 

Herr Hense erklärt, dass der Antrag im Bau- und Verkehrsausschuss abgelehnt worden sei, um weiterhin die Einheitlichkeit der Gebäude im Wohngebiet gewährleisten zu können und Nachbarschaftsstreitigkeiten zu verhindern. Er schlägt vor, über den vorliegenden Antrag der Bürgerin in der nächsten Sitzungsfolge erneut zu beraten, nachdem eine Planskizze der beabsichtigten Änderung vorgelegt sowie die Zustimmung der Nachbarn eingeholt worden sei.

Diese Vorgehensweise wird durch die Ratsmitglieder kontrovers diskutiert. Man ist sich grundsätzlich einig, dass eine Nachverdichtung erfolgen solle. Unstimmigkeiten herrschen dagegen bei der Wahl des Daches – einige Ratsmitglieder äußern sich für eine Verdichtung mit Flachdächern (ggf. durch Aufstockung eines weiteren Vollgeschosses), andere für eine Satteldachlösung.

 

Hierzu stellt Herr Fohrmann den Antrag, die im Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 139/2014 genannte Dachneigung des Satteldaches von 25 - 30° auf 35 – 45° zu erhöhen.

 

Da die Antragstellerin anwesend ist, wird die Sitzung im Konsens mit den Ratsmitgliedern ohne formelle Abstimmung durch Herrn Gromöller geöffnet.

Die Bürgerin erläutert eingehend die Gründe für die Antragstellung, welche schon im Schreiben ihrer Tochter genannt seien. Sie bittet den Rat um eine positive Entscheidung für die Objektvergrößerung mittels Satteldach, da so viele Probleme und Kosten mit einem Flachdach vermieden werden könnten.

 

Daraufhin wird die Sitzungsunterbrechung beendet.

 

Frau Schäpers stellt den Antrag, über Herrn Fohrmanns Antrag, die Dachneigung eines Satteldaches von 25 - 30° auf 35 – 45° zu erhöhen, abzustimmen.

 

Herr Gromöller lässt über diesen Antrag wie folgt abstimmen:

 

 


Abstimmungsergebnis: