Sitzung: 18.12.2014 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 3, Enthaltungen: 4
Vorlage: 139/2014
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung die Aufstellung eines Planes zur 4. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Südost“ der Gemeinde Havixbeck, und zwar im Verfahren nach §
13 a BauGB. Der zu ändernde Planbereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr.
139/2014 als Anlage 1 beigefügten Plan umrandet dargestellt.
Durch die Planänderung soll für die
Grundstücke „Südostring 39 – 57“ die Schaffung eines Satteldaches mit einer
Dachneigung von 35 - 45° zugelassen werden, wobei die Firstrichtung parallel
zum Südostring verlaufen soll. Die Planänderungen sind in die Plangrundlage,
welche als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt ist, eingetragen.
Zur Beteiligung der interessierten
Öffentlichkeit soll der Planentwurf für die Dauer eines Monats ausgelegt
werden. Innerhalb dieser Frist besteht Gelegenheit zur Stellungnahme.
Über die eingegangenen Stellungnahmen
erfolgt eine Beschlussfassung des Gemeinderates.
Die
Verwaltungsvorlage 139/2014 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 27.11.2014 TOP 13
Herr Gromöller
berichtet, dass er ein Schreiben der Tochter der Antragstellerin per E-Mail vom
08.12.2014 erhalten habe.
Dieses
Schreiben wird von Frau Böse vorgelesen und liegt dem Protokoll als Anlage 12 bei.
Herr Hense erklärt, dass der Antrag im Bau- und Verkehrsausschuss
abgelehnt worden sei, um weiterhin die Einheitlichkeit der Gebäude im
Wohngebiet gewährleisten zu können und Nachbarschaftsstreitigkeiten zu
verhindern. Er schlägt vor, über den vorliegenden Antrag der Bürgerin in der
nächsten Sitzungsfolge erneut zu beraten, nachdem eine Planskizze der
beabsichtigten Änderung vorgelegt sowie die Zustimmung der Nachbarn eingeholt
worden sei.
Diese Vorgehensweise wird durch die Ratsmitglieder
kontrovers diskutiert. Man ist sich grundsätzlich einig, dass eine Nachverdichtung
erfolgen solle. Unstimmigkeiten herrschen dagegen bei der Wahl des Daches –
einige Ratsmitglieder äußern sich für eine Verdichtung mit Flachdächern (ggf.
durch Aufstockung eines weiteren Vollgeschosses), andere für eine
Satteldachlösung.
Hierzu stellt Herr Fohrmann den Antrag, die im
Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 139/2014 genannte Dachneigung des
Satteldaches von 25 - 30° auf 35 – 45° zu erhöhen.
Da die Antragstellerin anwesend ist, wird die Sitzung
im Konsens mit den Ratsmitgliedern ohne formelle Abstimmung durch Herrn
Gromöller geöffnet.
Die Bürgerin erläutert eingehend die Gründe für die
Antragstellung, welche schon im Schreiben ihrer Tochter genannt seien. Sie
bittet den Rat um eine positive Entscheidung für die Objektvergrößerung mittels
Satteldach, da so viele Probleme und Kosten mit einem Flachdach vermieden
werden könnten.
Daraufhin wird die Sitzungsunterbrechung beendet.
Frau Schäpers stellt den Antrag, über Herrn Fohrmanns
Antrag, die Dachneigung eines Satteldaches von 25 - 30° auf 35 – 45° zu
erhöhen, abzustimmen.
Herr Gromöller lässt über diesen Antrag wie folgt
abstimmen:
Abstimmungsergebnis: