Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stiftsdorf Hohenholte“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 138/2014 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die 8. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stiftsdorf Hohenholte“ gem. § 13 BauGB in der Form, dass auf den Flurstücken 180/181 ein Baufeld für ein Wohnhaus in einer Größenordnung von 10 m x 12 m und für ein Carport, welches direkt an das Gebäude angrenzt, in einer Größenordnung von 3 m x 9 m ausgewiesen wird. Ebenso beschließt der Gemeinderat die Festsetzung einer flexiblen Drempelhöhe unter Einhaltung der Firsthöhe von 8,80 m, welche die Firsthöhe der Nachbarbebauung des Flurstücks 222 nicht übersteigt. Der Änderungsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, ist der Verwaltungsvorlage Nr. 138/2014 als Anlage 2 beigefügt.

 

Weiterhin wird die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stiftsdorf Hohenholte“ als Satzung beschlossen.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 138/2014 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 27.11.2014 TOP 12

 

Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Bau- und Verkehrsausschuss vom 27.11.2014 wie folgt abstimmen:


Abstimmungsergebnis: