Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung die Aufstellung eines Planes zur 8. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Stiftsdorf Hohenholte“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde
Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 138/2014 als Anlage 1 beigefügten
Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der
Gemeinderat die 8. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stiftsdorf
Hohenholte“ gem. § 13 BauGB in der Form, dass auf den Flurstücken 180/181 ein
Baufeld für ein Wohnhaus in einer Größenordnung von 10 m x 12 m und für ein
Carport, welches direkt an das Gebäude angrenzt, in einer Größenordnung von 3 m
x 9 m ausgewiesen wird. Ebenso beschließt der Gemeinderat die Festsetzung einer
flexiblen Drempelhöhe unter Einhaltung der Firsthöhe von 8,80 m, welche die
Firsthöhe der Nachbarbebauung des Flurstücks 222 nicht übersteigt. Der
Änderungsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, ist der Verwaltungsvorlage
Nr. 138/2014 als Anlage 2 beigefügt.
Weiterhin wird die 8. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes „Stiftsdorf Hohenholte“ als Satzung beschlossen.
Die
Verwaltungsvorlage 138/2014 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 27.11.2014 TOP 12
Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Bau- und Verkehrsausschuss vom 27.11.2014 wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis: