Nach Beratung ergeht
folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die
Abwasserentsorgung im Jahr 2015 und beschließt nach Beratung die 3.
Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Havixbeck (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage 137/2014). Die kalkulierten Ansätze
der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2015 zu übernehmen.
3. Änderungssatzung
vom . .2014 zur Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S.
878), der § 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunal-abgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687) und der §§ 53 c , 65 des Wassergesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 05.03.2013 (GV. NRW. S. 133) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner
Sitzung am 18.12.2014 die folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
§ 4 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
Die
Benutzungsgebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich
- für das Jahr 2012 1,77
€
- für das Jahr 2013 1,80
€
- für das Jahr.2014 1,79
€
- ab dem 01.01.2015 1,93
€.
Eine Ermäßigung in Höhe von 0,10 € je m³ Schmutzwasser wird für
Grundstücke gewährt, die an eine öffentliche Druckrohrleitung angeschlossen sind
und die unentgeltlich elektrischen Strom für den Betrieb der Abwasserpumpe
bereitstellen.
§ 5 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
Die
Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter (bzw.
überbauter)
und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 jährlich
- für das Jahr 2012 0,32
€
- für das Jahr 2013 0,33
€
- für das Jahr 2014 0,32
€
- ab dem 01.01.2015 0,40
€.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Die
Verwaltungsvorlage 137/2014 liegt vor.
Ausschuss
für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 03.12.2014 TOP 10
Haupt- und
Finanzausschuss vom 10.12.2014 TOP 13
Abstimmungsergebnis:
(Herr Dr.
Höfener hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.)