Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden
„Ermittlung der Gebührensätze der Wasserverbandsgebühren für das
Veranlagungsjahr 2015“ vom 10.11.2014 die folgende Satzung.
S a t z u n g
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck über
die Erhebung von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen für Verbandslasten der Wasser- und Boden-verbände
vom 19.12.2014
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) und des
§ 92 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz
-LWG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926) in
Verbindung mit den §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011
(GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am
18.12.2014 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der Gemeinde Havixbeck über die Erhebung
von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände vom
29.09.1992 (Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 13 vom 01.10.1992, S. 58-61),
zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck
über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG NRW für Verbandslasten der Wasser-
und Bodenverbände vom 16.12.2013 (Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 11 vom
19.12.2013, Seiten 101–102) wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Der
jährliche Gebührensatz für das Kalenderjahr 2014 beträgt:
I.
Für Flächen
im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes
„IV
Havixbeck-Roxel“
7,60 Euro
II.
Für Flächen
im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes
„Münsterische
Aa Oberlauf“
9,86 Euro
III.
Für Flächen
im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes
„Obere
Stever“
10,74 Euro
Die Flächen
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile werden bei der Berechnung mit dem Faktor
4 multipliziert.
IV.
Für Flächen
im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes
„Steinfurter
Aa“
3,42 Euro“.
Artikel II
Diese Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Havixbeck über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG NRW für Verbandslasten
der Wasser- und Bodenverbände tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass das für die befestigten
Flächen ermittelte Aufkommen der Wasserverbandsgebühren für das Jahr 2015 in
Höhe von voraussichtlich 12.088,09 € von der Gemeinde Havixbeck zu Lasten der
Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2015 getragen
wird.
Die
Verwaltungsvorlage 134/2014 liegt vor.
Haupt- und
Finanzausschuss vom 10.12.2014 TOP 11
Herr Dr.
Höfener verlässt den Sitzungssaal.
Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 134/2014 wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
(Herr Dr.
Höfener hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.)