Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, im Rahmen des jährlich finanziell zur Verfügung stehenden Budgets die Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten städtebaulichen Handlungskonzept (ISHK) fortzusetzen. Dabei sind im kommenden Jahr vorrangig im Rahmen einer weiter zu qualifizierenden Planung die Umgestaltung des Bestensee-Platzes und die Anbindung Fußgängerzone Lieselotte-Köhnlein-Platz vorzubereiten und die Schaffung eines Leitsystems für die Ortsmitte von Havixbeck sowie die Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes miteinzubeziehen.

Im Jahr 2015 soll vorrangig aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel die Planung der genannten Maßnahmen erfolgen, sodass im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die Umsetzungsphase vorrangig in den Jahren 2016 ff. erfolgen kann.

Darüber hinaus möge die Verwaltung die bereits beschlossenen Maßnahmen zum Integrierten Städtebaulichen Handlungskonzept (Bildung einer Immobilienstandortgemeinschaft, Errichtung eines Verfügungsfonds, Sanierung der Lüftungsanlage im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule) zur Förderung bei der Bezirksregierung Münster anmelden.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 144/2014 liegt vor.

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 08.12.2014 TOP 7

 

Die Ratsmitglieder erhalten einen Auszug dieses Tagesordnungspunktes aus dem Protokoll des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 08.12.2014 als Tischvorlage.

Daraufhin fasst Herr Messing die Beratungen aus der vorgenannten Sitzung kurz zusammen.

 

Auf Anfrage erläutert Herr Gottheil, dass die für 2015 in den Haushaltsentwurf eingestellten 100.000 € sowie die für die Folgejahre geplanten Ansätze zu 60 % aus Städtebaumitteln gefördert werden könnten. Die restlichen 40 % müssten von der Gemeinde finanziert werden. Der gemeindliche Anteil – dies gilt auch für etwaige Ansätze in Folgejahren – soll durch Anteile der jährlichen Investitionspauschale abgedeckt werden. Auf eine Kreditaufnahme für die Finanzierung des gemeindlichen Anteils soll verzichtet werden.

 

Es wird gefragt, ob die 60% Finanzierungsförderung für Planungsmaßnahmen vor oder nach der Umsetzung dieser erfolgen werde und ob eine Rückzahlungsverpflichtung seitens der Gemeinde bestehe, wenn die Baumaßnahme nicht umgesetzt werde. Seitens der Verwaltung wird angegeben, dass diese Frage Anfang Januar 2015 in einem Besprechungstermin mit der Bezirksregierung Münster geklärt werden soll.

 

Auf weitere Nachfrage erläutert Herr Gottheil, dass eine Durchführung von Maßnahmen am Baumberger Sandsteinmuseum keine Grundvoraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern für Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen Handlungskonzepts sei. Auch wenn die Gemeinde 2015 in die Situation einer Haushaltssicherung kommen sollte, könne sie sich ggf. um Fördermittel bewerben.

 

Die Frage von Herrn Hense, ob man sich parallel auch um LEADER-Mittel bewerben könne, wird von der Verwaltung bejaht. Zumindest könne der Versuch unternommen werden, weitere Fördergelder zu bekommen.

 

Daraufhin lässt Herr Hense über den Beschlussvorschlag laut Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 08.12.2014 wie folgt abstimmen:

 

 


Abstimmungsergebnis: