Sitzung: 10.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 144/2014
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung, im Rahmen des jährlich finanziell zur Verfügung stehenden Budgets die
Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten städtebaulichen
Handlungskonzept (ISHK) fortzusetzen. Dabei sind im kommenden Jahr vorrangig im
Rahmen einer weiter zu qualifizierenden Planung die Umgestaltung des Bestensee-Platzes
und die Anbindung Fußgängerzone Lieselotte-Köhnlein-Platz vorzubereiten und die
Schaffung eines Leitsystems für die Ortsmitte von Havixbeck sowie die
Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes miteinzubeziehen.
Im Jahr 2015 soll vorrangig aufgrund
der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel die Planung der genannten Maßnahmen
erfolgen, sodass im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die Umsetzungsphase
vorrangig in den Jahren 2016 ff. erfolgen kann.
Darüber hinaus möge die Verwaltung
die bereits beschlossenen Maßnahmen zum Integrierten Städtebaulichen
Handlungskonzept (Bildung einer Immobilienstandortgemeinschaft, Errichtung
eines Verfügungsfonds, Sanierung der Lüftungsanlage im Forum der
Anne-Frank-Gesamtschule) zur Förderung bei der Bezirksregierung Münster
anmelden.
Die
Verwaltungsvorlage 144/2014 liegt vor.
Ausschuss
für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 08.12.2014 TOP 7
Die
Ratsmitglieder erhalten einen Auszug dieses Tagesordnungspunktes aus dem
Protokoll des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur
vom 08.12.2014 als Tischvorlage.
Daraufhin
fasst Herr Messing die Beratungen aus der vorgenannten Sitzung kurz zusammen.
Auf Anfrage erläutert Herr Gottheil, dass die für 2015
in den Haushaltsentwurf eingestellten 100.000 € sowie die für die Folgejahre
geplanten Ansätze zu 60 % aus Städtebaumitteln gefördert werden könnten. Die
restlichen 40 % müssten von der Gemeinde finanziert werden. Der gemeindliche
Anteil – dies gilt auch für etwaige Ansätze in Folgejahren – soll durch Anteile
der jährlichen Investitionspauschale abgedeckt werden. Auf eine Kreditaufnahme
für die Finanzierung des gemeindlichen Anteils soll verzichtet werden.
Es wird gefragt, ob die 60% Finanzierungsförderung für
Planungsmaßnahmen vor oder nach der Umsetzung dieser erfolgen werde und ob eine
Rückzahlungsverpflichtung seitens der Gemeinde bestehe, wenn die Baumaßnahme
nicht umgesetzt werde. Seitens der Verwaltung wird angegeben, dass diese Frage
Anfang Januar 2015 in einem Besprechungstermin mit der Bezirksregierung Münster
geklärt werden soll.
Auf weitere Nachfrage erläutert Herr Gottheil, dass
eine Durchführung von Maßnahmen am Baumberger Sandsteinmuseum keine
Grundvoraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern für Maßnahmen des
Integrierten städtebaulichen Handlungskonzepts sei. Auch wenn die Gemeinde 2015
in die Situation einer Haushaltssicherung kommen sollte, könne sie sich ggf. um
Fördermittel bewerben.
Die Frage von Herrn Hense, ob man sich parallel auch
um LEADER-Mittel bewerben könne, wird von der Verwaltung bejaht. Zumindest
könne der Versuch unternommen werden, weitere Fördergelder zu bekommen.
Daraufhin lässt Herr Hense über den Beschlussvorschlag
laut Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom
08.12.2014 wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis: