Sitzung: 03.12.2014 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 131/2014
Daraufhin erfolgt folgende Beschlussempfehlung an den Rat.
Der
Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof sieht von einem
Beschlussvorschlag an den Gemeinderat ab. Die Entscheidung über den Inhalt der
Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zum Sachlichen Teilplan Energie des
Regionalplanes soll im Rat am 18.12.2014 erfolgen.
Die
Verwaltungsvorlage 131/2014 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 27.11.2014, TOP 7
Frau Böse
gibt kurz die Ergebnisse der Beratungen des Bau- und Verkehrsausschusses vom
27.11.2014 wider. Die Ausschussmitglieder erhalten einen Auszug des Protokolls
über diesen Tagesordnungspunkt als Tischvorlage.
Frau
Bergmoser erläutert, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage 131/2014 eng mit
der Verwaltungsvorlage 140/2014 „Aufstellungsbeschluss für die 29. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ verbunden sei. Sie bittet die Fraktionen,
die drei Potentialflächen Natrup, Walingen und Poppenbeck beizubehalten, da
eine Fläche allein nicht ausreichen werde, um die von der Bezirksregierung
geforderte Mindestgröße von 53 ha für Windkraftanlagen einzuhalten. Eine
Entscheidung über die Stellungnahme der Gemeinde zum sachlichen Teilplan
Energie des Regionalplanes solle erst in der nächsten Sitzung des Gemeinderates
am 18.12.2014 erfolgen.
Es erfolgt eine rege Diskussion darüber, welche
Konsequenzen die Herausnahme der Potentialfläche Natrup aus dem Regionalplan
für die Gemeinde haben werden. Auch ob die Erweiterung des Abstandes zum Stift
Tilbeck von 600 m auf 1.000 m erfolgen solle, wird kontrovers diskutiert.
Frau Bergmoser schlägt vor, heute noch keinen
Beschlussvorschlag über die Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zum sachlichen
Teilplan Energie zu geben. Dieser solle erst in der Sitzung des Gemeinderates
am 18.12.2014 erfolgen, und zwar im sachlichen Zusammenhang mit der
Entscheidung hinsichtlich der Flächennutzungsplanänderung.
Abstimmungsergebnis: