Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Gemeinderat stimmt der Unterhaltung der gemeindlichen Frei- und Grünflächen entsprechend dem vorgestellten Grünpflegekonzept zu.

 

  1. Ferner soll das Ausschreibungsverfahren für die Grünpflege auf dieser Basis für die Jahre 2015 – 2017 durchgeführt werden. Die finanziellen Mittel in Höhe von 120.000 € werden bereits jetzt zur Verfügung gestellt, damit der erste Pflegegang turnusmäßig im April 2015 beginnen kann.

            

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 084/2014 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 27.11.2014, TOP 14

 

Im Bau- und Verkehrsausschuss ist dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt worden.

 

Herr Wientges stellt umfassend die vorliegende Verwaltungsvorlage vor. Die finanziellen Mittel in Höhe von 120.000 € sollen bereits jetzt zur Verfügung gestellt werden, damit der erste Pflegegang turnusmäßig im April 2015 beginnen könne. Wenn das Ausschreibungsverfahren erst nach Rechtskraft des Haushaltes 2015 erfolgen würde, könne die Vergabe wahrscheinlich erst im Juni 2015 erfolgen, was zur Folge hätte, dass zunächst eine kostenintensive Grundpflege beauftragt werden müsste.

 

Nach dem Wortbeitrag von Herrn Wientges erfolgen Verständnisfragen seitens der Ausschussmitglieder, die von ihm geklärt werden.

 

Auf die Frage, warum die Verwaltung keine Kostenermittlung dieser Leistungen für den Bauhof vorgelegt habe, antwortet Herr Wientges, dass die hierzu notwendigen technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben seien bzw. der Erfassungsaufwand zu hoch sei. Er hoffe, dass diese Anfang nächsten Jahres gegeben sein werden.

Frau Bergmoser bittet die Verwaltung hierüber einen Sachstandsbericht in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses zu geben. Dies wird zugesagt.

 

Die Frage, ob die evtl. Entfernung der Wildrosen zur Reduktion der Pflegekosten schon beschlossen sei, sagt Herr Wientges, dass dieses dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt werde. Die Entfernung der zur Rede stehenden Wildrosen müsse nicht mit Ökopunkten ausgeglichen werden, da diese nicht in einem Bebauungsplan als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme festgelegt worden seien.

 

Daraufhin lässt Frau Bergmoser über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 084/2014 wie folgt abstimmen:

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: