Sitzung: 03.12.2014 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 084/2014
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
- Der Gemeinderat
stimmt der Unterhaltung der gemeindlichen Frei- und Grünflächen
entsprechend dem vorgestellten Grünpflegekonzept zu.
- Ferner soll das
Ausschreibungsverfahren für die Grünpflege auf dieser Basis für die Jahre
2015 – 2017 durchgeführt werden. Die finanziellen Mittel in Höhe von
120.000 € werden bereits jetzt zur Verfügung gestellt, damit der erste
Pflegegang turnusmäßig im April 2015 beginnen kann.
Die
Verwaltungsvorlage 084/2014 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 27.11.2014, TOP 14
Im Bau- und
Verkehrsausschuss ist dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt
worden.
Herr Wientges stellt umfassend die vorliegende
Verwaltungsvorlage vor. Die finanziellen Mittel in Höhe von 120.000 € sollen
bereits jetzt zur Verfügung gestellt werden, damit der erste Pflegegang
turnusmäßig im April 2015 beginnen könne. Wenn das Ausschreibungsverfahren erst
nach Rechtskraft des Haushaltes 2015 erfolgen würde, könne die Vergabe
wahrscheinlich erst im Juni 2015 erfolgen, was zur Folge hätte, dass zunächst
eine kostenintensive Grundpflege beauftragt werden müsste.
Nach dem Wortbeitrag von Herrn Wientges erfolgen
Verständnisfragen seitens der Ausschussmitglieder, die von ihm geklärt werden.
Auf die Frage, warum die Verwaltung keine Kostenermittlung
dieser Leistungen für den Bauhof vorgelegt habe, antwortet Herr Wientges, dass
die hierzu notwendigen technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben seien
bzw. der Erfassungsaufwand zu hoch sei. Er hoffe, dass diese Anfang nächsten
Jahres gegeben sein werden.
Frau Bergmoser bittet die Verwaltung hierüber einen
Sachstandsbericht in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses zu geben.
Dies wird zugesagt.
Die Frage, ob die evtl. Entfernung der Wildrosen zur
Reduktion der Pflegekosten schon beschlossen sei, sagt Herr Wientges, dass
dieses dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt werde. Die Entfernung der zur Rede
stehenden Wildrosen müsse nicht mit Ökopunkten ausgeglichen werden, da diese
nicht in einem Bebauungsplan als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme festgelegt
worden seien.
Daraufhin lässt Frau Bergmoser über den
Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 084/2014 wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis: