Sitzung: 29.10.2014 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 103/2014
Die
Verwaltungsvorlage 103/2014 liegt vor.
Ausschuss
für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 10.09.2014 TOP 9
Gemeinderat
vom 25.09.2014 TOP 17
Zu diesem
Tagesordnungspunkt liegt der Verwaltung eine Stellungnahme der CDU-Fraktion zum
Entwurf des Landschaftsplanes Baumberge-Nord vom 23.10.2014 vor. Diese wird den
Ausschussmitgliedern als Tischvorlage gereicht und ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.
Des
Weiteren wird seitens der Verwaltung angegeben, dass ein Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung und Ergänzung der gemeindlichen
Stellungnahmen zum Entwurf des Landschaftsplanes „Baumberge Nord“ vom
27.10.2014 vorliegt. Auch dieses Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt und wird den
Ausschussmitgliedern als Tischvorlage verteilt.
Nach einer
kurzen Diskussion wird seitens der Ausschussmitglieder ohne eine formelle
Abstimmung beschlossen, beide Stellungnahmen in der heutigen Sitzung zu
berücksichtigen.
Daraufhin
schlägt Frau Bergmoser vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung in drei
Unterpunkte zu teilen und separat über diese abzustimmen. Die
Ausschussmitglieder stimmen dem zu.
Daraufhin
lässt Frau Bergmoser wie folgt abstimmen:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Zum vorliegenden Entwurf des
Landschaftsplanes „Baumberge – Nord“ beschließt der Gemeinderat die
nachfolgende Stellungnahme:
1) Im
Bereich des Bebauungsplanbereiches „Erweiterung des Bebauungsplanes Flothfeld
VII“ möge wegen des Planungsstandes (Satzungsbeschluss wird in der Ratssitzung
am 25.09.2014 erwartet) das Planzeichen „Temporäre Erhaltung bis zur
städtebaulichen Überplanung“ zurück genommen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen; Ja:11.
2) Aufgrund
des schon gefassten Aufstellungsbeschlusses und der durchgeführten frühzeitigen
Bürger- und Behördenbeteiligung für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Havixbeck (Erweiterung des Baugebietes Wohnpark Habichtsbach in
östlicher Richtung) sollte das Entwicklungsziel „Anreicherung der Landschaft“
ersetzt werden durch das Ziel „Temporäre Erhaltung bis zur städtebaulichen
Überplanung“.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen; Ja: 11.
Frau Bergmoser plädiert dafür, das
Landschaftsschutzgebiet in diesem Bereich nicht zurück zu nehmen, um den Zielen
des Landschaftsplanes in dieser reizvollen Gegend Geltung zu verschaffen. Sie
weist darauf hin, dass im Wege der Befreiung oder der Ausnahmegenehmigung auch
im Landschaftsschutzgebiet ein Windpark genehmigt werden könne.
Herr Hense
bittet darum, dass Wort „möglichst“ im folgenden Absatz zu streichen. Dem wird
zugestimmt.
3) Die
Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (L 2.2.05) sollte in südöstlicher
Richtung maßgeblich zurückgenommen werden und an die alte Schutzgebietsausweisung „Ameshorst/Haus
Hülshoff“ angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen; Ja: 6; Nein: 2; Enthaltungen: 3.
Daraufhin erfolgt die Beratung über die einzelnen
Punkte der Stellungnahme der CDU-Fraktion.
„Der Landschaftsplan Baumberge-Nord darf die Grenzen
des übergeordneten Regionalplanes nicht überschreiten! Die räumliche Abgrenzung
des Planentwurfs des Landschaftsplanes ist jedoch in diesem Sinne nicht
deckungsgleich mit dem Regionalplan.“
Frau Böse erläutert, dass der vorliegende Planentwurf
in diesem Sinne rechtlich nicht zu beanstanden sei. Danach wird auf eine
gesonderte Beschlussfassung zu diesem Punkt verzichtet.
Eine gesonderte Beschlussfassung zu den nachfolgenden
2 Spiegelstrichen ist nicht mehr erforderlich aufgrund der Beschlussfassung zu
Ziff. 3 des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage Nr. 102/2014.
Frau Engel-Bangen verlässt den Sitzungssaal.
Frau Bergmoser weist darauf hin, dass das Bauen im
Außenbereich durch landwirtschaftliche Betriebe auf dem Wege der Befreiung oder
der Ausnahmegenehmigung auch im Landschaftsschutzgebiet durchaus möglich sein
werde.
Nunmehr erfolgt die getrennte Abstimmung zu folgenden
Anregungen:
„Die Abstände des geplanten Landschaftsschutzgebietes
zu den Betriebsstätten der Unternehmen im Außenbereich sind großzügig zu
bedenken, so dass die weitere Entwicklung der Betriebe dem Schutzgedanken des
Landschaftsschutzgebietes nicht entgegensteht“.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen; Ja: 6; Nein: 2;
Enthaltungen: 3.
Frau Bergmoser weist darauf hin, dass auch bisher
schon - ohne Landschaftsschutz - größere Weihnachtsbaumkulturen der
Genehmigungspflicht unterliegen. Im Wald blieben Kulturen bis 2 ha erlaubt.
„ Die Land- und Forstwirtschaft in Havixbeck ist durch
kleinbäuerliche Betriebe geprägt. Das Verbot der Anlage von
Weihnachtsbaumkulturen ist nicht nachvollziehbar. Es muss auch kleineren
Betrieben die Möglichkeit gegeben werden, Nebeneinkünfte zu erzielen und die
regionale Versorgung mit Weihnachtsbäumen zu sichern.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen; Ja: 6; Nein: 3;
Enthaltungen: 0.
Frau Bergmoser weist darauf hin, dass wertvolle
Biotope in Feuchtgebieten durch die Drainage gefährdet seien.
„Die Neuanlage von Drainagen zur nachhaltigen und
hochwertigen Produktion von Lebens- und Futtermitteln muss auch zukünftig
uneingeschränkt möglich sein.“
Hierzu wird durch Frau Böse erläutert, dass die
Einschränkung nur für Naturschutzgebiete gilt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen: Ja; 6; Nein: 5.
Frau Bergmoser weist darauf hin, dass dies die Ebene
des Landschaftsplanes übersteige, weil das Verursacherprinzip laut
Bundesnaturschutzgesetz gelte.
„Der finanzielle Mehraufwand für den ökologischen
Ausgleich nach Baumaßnahmen ist der Gemeinde sowie privaten
Grundstückseigentümern zu erstatten.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen: Ja: 5; Nein: 4;
Enthaltungen: 2.
Die Ausschussmitglieder bitten darum, heute nicht über
den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzustimmen, da sie in den
Fraktionen über diesen beraten wollen. Frau Bergmoser schlägt vor, über diesen
in der nächsten Ratssitzung am 13.11.2014 zu beraten. Dies wird von den
Ausschussmitgliedern zustimmend zur Kenntnis genommen.
Herr Spüntrup kritisiert, dass durch den der
Tagesordnung beigefügten Antrag der BI Billerbeck eine zu einseitige
Information erfolgt sei und bittet die Vorsitzende dies zukünftig zu
unterlassen. Frau Bergmoser nimmt die Anregung zur Kenntnis.