Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 3

Sodann erfolgt die Abstimmung über die Beschlussempfehlung aus der Verwaltungsvorlage Nr. 057/2010.

 

Auf der Grundlage des Antrages der Herren Wietholt und Dr. Ikemeyer vom 24.02.2010 wird die Verwaltung beauftragt, mit den zuständigen Stellen bei Bund und Land zu klären, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Emissionsgrenzwerte, die aufgrund höherrangigem Recht bestehen, für die örtliche Gemeinschaft innerhalb der Gemeinde bindend anzuwenden sind.

 


Die Verwaltungsvorlage 057/2010 liegt vor.

 

Die Ausschussvorsitzende trägt vor, dass die Antragsteller gebeten haben, den Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage 057/2010 um folgenden Zusatz zu ergänzen:

 

Gibt es keine ausreichenden Möglichkeiten höherrangiges Recht in Anwendung zu bringen, so ist außerdem zu prüfen, inwieweit die Gemeinde durch Erlass einer entsprechenden Satzung – ähnlich dem Erlass von Baumschutzsatzungen – selbst anwendbares Recht für den Einzelfall schaffen kann, auf deren Basis das gemeindliche Einvernehmen dann bindend abzulehnen ist.

 

Die Ausschussvorsitzende lässt zunächst über den Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage Nr. 057/2010 mit dem vorgetragenen Ergänzungswunsch abstimmen.

 

Dies wird mit 2 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.