Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Bildung einer Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 20.500 € für die Netzgesellschaft Havixbeck mbH.

Die für die Rücklagenbildung benötigten Mittel werden als außerplanmäßige Auszahlung im Sinne von § 82 GO NRW bereitgestellt.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 107/2014 liegt vor.

 

Seitens der Ratsmitglieder wird gefragt, ob die Verwaltung eine Auflistung der Beratungskosten vorlegen könne. Herr Gromöller erklärt, dass dies nichtöffentlich besprochen werden könne.

 

Daraufhin regt Frau Schäpers an, dass für die neuen Ratsmitglieder eine Informationsveranstaltung oder eine Verwaltungsvorlage über dieses Thema erstellt werden solle. Herr Gromöller nimmt diese Anregung seitens der Ratsmitglieder auf.

 

Daraufhin lässt er über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 107/2014 abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis: