Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Zu Ordnungsnummer B 1

 

Der Hinweis bzgl. der Abwicklung des Baustellenverkehrs wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung und Erschließung des Baugebietes berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 25.

 

 

 

Der Anregung hinsichtlich des ausreichenden Stellplatzangebotes wird nicht gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis: eistimmig beschlossen, Ja: 25.

 

 

 

Zu Ordnungsnummer B 2

 

 

Der Anregung, den Markenweg nicht zu verlegen, um Doppelhäuser zu ermöglichen, wird nicht gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 25.

 

 

 

Der Anregung, den Wendeplatz mit Grünfläche zu erhalten, wird nicht gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 25.

 

 

 

Der Hinweis zum Verlauf der Abwasserleitung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 25.

 

 

 

Der Hinweis hinsichtlich des Abstandes der Bebauung zum Wald wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 25.

 

 

 

Der Hinweis zu den Aufwendungen zur Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 25.

 

 

 

Der Hinweis zu den Umwelteinwirkungen wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 25.

 

 

 

Der Hinweis zur Wirtschaftlichkeit wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 25.

 

 

 

Die Stellungnahme zur gewünschten Baulandentwicklung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 25.

 

 

 

Ordnungsnummer 9

Untere Bodenschutzbehörde

 

Der Hinweis zum Bodenschutz wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 25.

 

 

 

Untere Landschaftsbehörde

 

Dem Hinweis hinsichtlich des notwendigen Ausgleichs des Kompensationsdefizites wird gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 25.

 

 

 

Abteilung Straßenbau und –unterhaltung

 

Der Hinweis zum Bau der neuen Anbindung an die Altenberger Straße wird zur Kenntnis genommen und entsprechend beachtet.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 25.

 

 

Zu Ordnungsnummer 13

 

Der Hinweis zur Sicherung einer Wasser- und Gasleitung durch eine persönliche Dienstbarkeit wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 25.

 

 

 

Daraufhin erfolgt die Abstimmung über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 097/2014:

 

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die während des Auslegungszeitraumes eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zur Kenntnis und beschließt nach Abwägung den in der Verwaltungsvorlage Nr. 097/2014 formulierten Beschlussvorschlägen in vollem Umfang zu folgen.

 

Der Gemeinderat bestätigt außerdem nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vom 03.07.2014.

 

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan „Erweiterung des Bebauungsplanes Flothfeld VII“ als Satzung. Gleichzeitig wird die Begründung einschl. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Erweiterung des Bebauungsplanes Flothfeld VII“ beschlossen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 097/2014 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 04.09.2014 TOP 8

 

Herr Wardenga befindet sich zu diesem Tagesordnungspunkt im Sitzungssaal.

 

Den Ratsmitgliedern sind die Einzelempfehlungen und das Beratungsergebnis des Bau- und Verkehrsausschusses vom 04.09.2014 bekannt. Herr Gromöller lässt zunächst über die Ordnungsnummern B 1, B 2, 9 und 13 der Verwaltungsvorlage 097/2014 entscheiden. In Kenntnis der jeweiligen Anregungen, der Abwägungsvorschläge und der Beratungsergebnisse aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 04.09.2014 wird wie folgt beschlossen:

 

 


Abstimmungsergebnis: