Sitzung: 03.07.2014 Gemeinderat
Der StGB
Abo-Service Dienst hat der Gemeinde per Mail eine Mitteilung bzgl. der
Aufwandsentschädigung aus kommunalem Ehrenamt vom 01.07.2014 geschickt. Dies
ist untenstehend aufgeführt:
„Mitteilungen - Recht und
Verfassung
StGB NRW-Mitteilung vom 01.07.2014
Aufwandsentschädigung aus kommunalem Ehrenamt
Die Deutsche Rentenversicherung hatte 2010
beschlossen, die steuerpflichtigen Aufwandsentschädigungen von kommunalen
Ehrenbeamten als „Arbeitseinkommen aus abhängiger Beschäftigung“ zu werten und
oberhalb der gesetzlichen Freibeträge auf deren Rente anzurechnen. Dies hätte
für viele bereits Rente beziehende ehrenamtliche Bürgermeister, Ortsvorsteher,
Beigeordnete sowie Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften und
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren eine Kürzung ihrer Altersbezüge
bedeutet.
Auf Intervention der kommunalen Spitzenverbände
konnte zunächst eine Regelung erreicht werden, die bis zum 30.09.2015 vorsieht,
dass die den kommunalen Ehrenamtlern gezahlte Aufwandsentschädigung nicht auf
eine Rente wegen Alters oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit angerechnet
wird. In diesem Gesetzgebungsverfahren und auch danach hatte der DStGB
weiterhin stets ein unbefristeten Anrechnungsverzicht gefordert, aktuell im
Gesetzgebungsverfahren zum Rentenpaket. Im Rahmen der Beratungen zum
Rentenpaket war der Gesetzgeber allerdings nur bereit, die bisher auf dem
30.09.2015 befristete Regelung um zwei Jahre auf den 30.09.2017 zu verlängern.“