Sitzung: 25.06.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Ist die Denkmalschutzliste öffentlich einzusehen?
Antwort der Verwaltung:
Frau Böse teilt mit, dass die Liste öffentlich
einsehbar ist. Sie schlägt vor, eine Ablichtung der Eintragungsliste diesem
Protokoll als Anlage 2 beizufügen.
Da in der Liste auch die Namen der Grundstückseigentümer enthalten sind, ist
diese Anlage vertraulich zu behandeln.