Ist die Denkmalschutzliste öffentlich einzusehen?

 

Antwort der Verwaltung:

Frau Böse teilt mit, dass die Liste öffentlich einsehbar ist. Sie schlägt vor, eine Ablichtung der Eintragungsliste diesem Protokoll als Anlage 2 beizufügen. Da in der Liste auch die Namen der Grundstückseigentümer enthalten sind, ist diese Anlage vertraulich zu behandeln.