Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Wahlprüfungsausschuss stellt fest, dass zulässige Einsprüche gegen das Ergebnis der Wahl der Vertretung der Gemeinde Havixbeck vom 25. Mai 2014, welche die Ungültigkeit der Wahl begründen könnten, nicht vorliegen.
  2. Des Weiteren wird gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) festgestellt, dass Fälle im Sinne von § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) KWahlG, die von entscheidendem Einfluss auf die Gültigkeit des Ergebnisses der Wahl der Vertretung der Gemeinde Havixbeck vom 25. Mai 2014 sein könnten, nicht vorliegen.
  3. Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Gemeinde Havixbeck vom 25. Mai 2014 zu beschließen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 083/2014 liegt vor.
Verwaltungsseitig wird vorgetragen, dass bis zum Ende der Einspruchsfrist, 29.06.2014, keiner Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt wurden. Der bereits am 16.06.2014 erstellten Verwaltungsvorlage ist somit nichts Weiteres hinzuzufügen.

 


Abstimmungsergebnis: