Sitzung: 03.07.2014 Gemeinderat
Zunächst
werden Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen des Gemeinderates beantwortet:
Gemeinderat
am 26.02.2014, TOP 5.1, Anfrage CDU-Fraktion – Kreuzung K38/L874
Anfrage:
Welche Maßnahmen können die Verkehrssicherheit an der Kreuzung K38/L874
erhöhen?
Antwort der
Verwaltung:
Diesbezüglich liegen die Stellungnahmen des Straßenverkehrsamtes, der
Kreispolizeibehörde Coesfeld und des
Landesbetrieb Straßenbau.NRW inzwischen
vor.
Danach werden folgende Maßnahmen getroffen:
1. Verbesserung der Beschilderung
Aus der Fahrtrichtung Althoffsweg kommend, wird auf der linken
Fahrbahnseite ein zusätzliches STOP-Schild aufgestellt.
2. Verdeutlichung bzw.
Neuaufbringung von Markierungen
Die Kreispolizeibehörde Coesfeld hat festgestellt, dass die Haltelinie
(ebenfalls aus der Fahrtrichtung Althoffsweg kommend) bei der Annäherung an die
Kreuzung kaum auffällt. Sie erscheint nur als schmaler, weißer Querstrich auf
der Fahrbahn. Daher soll die Haltelinie
verbreitert und zusätzlich zur Verdeutlichung noch das Wort „STOP“ auf die
Fahrbahn aufgebracht werden.
Der Landesbetrieb Straßenbau.NRW schlägt vor, auf der L 874 eine ca. 90 m
Warnlinie und eine ca. 100 m durchgezogene Linie aus beiden Fahrtrichtungen
aufzubringen. Dadurch sollen Überholmanöver vor und hinter dem Kreuzungsbereich
vermieden werden und zu einer besseren Erkennbarkeit der Kreuzung führen.
Sowohl der Landesbetrieb Straßenbau.NRW als auch der Bauhof des Kreises
Coesfeld haben die Markierungsarbeiten in das Jahresprogramm 2014 aufgenommen,
so dass die Arbeiten auf jeden Fall noch in diesem Jahr durchgeführt werden.
3. Kontrolle und Rückschnitt des
Buschwerks
Um die Übersichtlichkeit der Kreuzung zu verbessern wird das Buschwerk im
Kreuzungsbereich regelmäßig kontrolliert und ggfls. heruntergeschnitten.
4. Geschwindigkeitskontrolle
Die Kreispolizeibehörde Coesfeld wird dort im Rahmen ihrer personellen
Möglichkeiten Geschwindigkeitsmessungen durchführen.
Gemeinderat am 12.06.2014, TOP 26.1
– Herr Dr. Höfener
Herr Dr. Höfener fragt, in welchen Einrichtungen es
Ü3- und U3-Plätze gibt und bittet um eine Auflistung dieser Plätze im
Protokoll.
Antwort der Verwaltung:
Nach Rücksprache
mit allen Kitaleiterinnen ergeben sich zum heutigen Zeitpunkt (Stand:
24.06.2014) folgende freie Kindergartenplätze für das Kindergartenjahr
2014/2015:
Kindertagesstätte
St. Georg Hohenholte: 5 freie
Plätze Ü3
Kindertagesstätte
Tabaluga e.V.: 3
freie Plätze U3
Familienzentrum
DRK „Janusz Korczak“: 8 freie Plätze U3
Kindertagesstätte
AWO: 2 freie
Plätze U3
Also
insgesamt 13 freie Plätze U3 und 5 Plätze Ü3.
Gemeinderat
am 12.06.2014, TOP 26.4 - Herr Hense
Inhalte
aus dem nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzungen zum Thema Wertstoffhof sind
in den Westfälischen Nachrichten und der „Brennesel“ erschienen. Wie wird der
Bürgermeister Gromöller hier vorgehen?
Antwort der
Verwaltung:
Es
handelt sich nicht um eine Veröffentlichung vertraulicher Inhalte wie z. B.
Namen, Abstimmungsverhalten Einzelner, Vertragsinhalte etc., sondern um
Ergebnisse. Daher sind keine Maßnahmen des Bürgermeisters vorgesehen.
Gemeinderat
am 12.06.2014, TOP 26.7 – Herr Eilers
Hat
es in der vorletzten Wahlperiode 2005-2009 Fälle für einen Umlegungsausschuss
gegeben, welche von der Verwaltung nicht abgearbeitet werden konnten und hat
sich die Gemeinde dadurch schadensersatzpflichtig gemacht? Wenn ja, kann die
Verwaltung eine Auflistung der Fälle und die Höhe der Schadensersatzzahlungen
aufbereiten?
Antwort
der Verwaltung:
Im
Grundbuch einzelner Eigentümer im Ortsteil Hohenholte ist noch der
Umlegungsvermerk in Abteilung II der Grundbücher eingetragen. Die Gemeinde
wurde – als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses - in diesen Fällen bei
jeglichen Veränderungen beteiligt.
In den
Jahren 2005 bis zum heutigen Tage hat die Geschäftsstelle (in Vertretung Frau
Kerkhey) die beantragten und notwendigen Bescheinigungen zu den einzelnen
Objekten wie z.B. Teilungsgenehmigungen, Genehmigungen zu
Grundstückskaufverträgen, Genehmigungen zu Eintragungen und Löschungen von
Hypotheken, Grundschulden usw. gemäß § 51 Baugesetzbuch erteilt, um mögliche
Schadensersatzpflichten zu vermeiden.
Daher sind
der Gemeinde keine Schadensersatzleistungen entstanden.
Gemeinderat am
12.06.2014 - TOP 26.9 - Herr Rosenbaum
Die
Leistungsfähigkeit der Pumpstation in Hohenholte ist eventuell nicht gut genug.
Antwort der
Verwaltung:
Das
Pumpwerk Hohenholte ist nach vorliegender Aktenlage ausreichend leistungsfähig,
um das anfallende Schmutzwasser und einen Fremdwasseranteil von 100 % zur
Kläranlage zu fördern. Bestehende Überlastungen können durch unzulässigen
Fremdwasserzulauf oder durch Fehlanschlüsse verursacht werden. Die Verwaltung
wird das Kanalnetz im Zuge der Auswertung der Kanaluntersuchung auf
mögliche Schäden untersuchen, durch die Fremdwasser in den Schmutzwasserkanal
eindringt. Als nächsten Schritt wird die Verwaltung prüfen, ob Fehleinleitungen
lokalisiert werden können.
In
einem weiteren Schritt könnten Fremdwassermessungen im Kanalnetz durchgeführt
werden, um die Stellen und Haltungen zu lokalisieren, aus denen die größten
Fremdwasserströme herrühren, welche durch die vorher beschriebenen Maßnahmen
nicht erkannt worden sind.
Weitere
Anfragen werden wie folgt gestellt: