Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 6

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Gemeinderat beschließt, eine auf 3 Jahre befristete halbe Stelle (TVöD 10) für einen Klimaschutzmanager einzurichten.

 

2. Die Finanzierung erfolgt:

a) in 2014 durch Umwidmung der im Haushalt 2014 beim Produkt 1401 (Seite 290) , Teilposition 16, einmalig für 2014 eingestellten Sachmittel in Höhe von 10.000 € zu einem Anteil von rd. 3.500 € für die Beauftragung eines externen Fachbüros für die Beantragung der Fördergelder.

b) in 2015 bis 2017 (1. bis 3. Jahr der Tätigkeit des Klimaschutzmanagers) durch Umwidmung des im Haushalt 2014 beim Produkt 1401 (Seite 290), Teilposition 15, für die Jahre 2015 bis 2017 eingestellten Zuschussbetrags in Höhe von jährlich jeweils 10.000 € zur Förderung privater Initiativen als kommunaler Eigenanteil an den Personalaufwendungen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag für die Erstellung des Förderantrags an ein externes Fachbüro, konkret der Niedersächsischen Landgesellschaft, zu erteilen. Vor endgültiger Einreichung des Förderantrags erfolgt eine Vorstellung des Aufgabenkatalogs des Klimaschutzmanagers im zuständigen Fachausschuss in der ersten Sitzungsfolge nach den Sommerferien.

 

4. Voraussetzung für die Einrichtung der vorgenannten Stelle sowie die Umwidmung der  Haushaltspositionen in den Jahren 2015 bis 2017 ist, dass die Gemeinde Havixbeck einen positiven Förderbescheid erhält.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 081/2014 liegt vor.

 

Herr Hense spricht sich stellvertretend für die CDU-Fraktion gegen die Einrichtung einer Halbtagsstelle eines Klimamanagers aus. Er begründet seine Auffassung damit, dass der Verwaltung Energiesparmöglichkeiten für die gemeindeeigenen Gebäude bekannt seien. Verwaltungsseitig sei nunmehr ohne zusätzliches Engagement eines Klimamanagers die Umsetzung voranzutreiben, durchaus umsetzen.

Er kritisiert, dass ein Teil der im Haushaltsplan für 2015 aufgelisteten und beschlossenen Sachaufwendungen nach dem Antrag und dem Beschlussvorschlag lt. Verwaltungsvorlage 081/2014 für Personalaufwendungen genutzt werden soll.

Auf seine Nachfrage teilt Herr Gottheil mit, dass eine entsprechende Umwidmung rechtlich im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung grundsätzlich möglich sei.

 

Es folgt eine lebhafte Diskussion darüber, ob die Umsetzung des Klimakonzeptes der Gemeinde nur von der Verwaltung ohne zusätzliche Unterstützung durch einen Klimamanager erfolgen könne.

 

Einige der Ausschussmitglieder und die Verwaltung plädieren für eine Einrichtung der Halbtagsstelle des Klimamanagers, da die Sensibilisierung der Bürger und die Öffentlichkeitsarbeit von zusätzlichem Fachpersonal gezielter umgesetzt werden könne.

 

Herr Gromöller weist ergänzend darauf hin, dass neben dem Aspekt „Realisierung von Klimaschutzeffekten bei gemeindlichen Immobilien“ nach dem Inhalt des Klimaschutzkonzeptes viele ergänzende Aufgaben bestehen, die nach seiner Auffassung sachgerecht nur von einem Klimamanager abgearbeitet werden könnten.

 

Nach den Beratungen lässt Herr Gromöller über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 081/2014 abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: