Sitzung: 25.06.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 6
Vorlage: 081/2014
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Der Gemeinderat beschließt,
eine auf 3 Jahre befristete halbe Stelle (TVöD 10) für einen Klimaschutzmanager
einzurichten.
2. Die Finanzierung erfolgt:
a) in 2014 durch Umwidmung der
im Haushalt 2014 beim Produkt 1401 (Seite 290) , Teilposition 16, einmalig für
2014 eingestellten Sachmittel in Höhe von 10.000 € zu einem Anteil von rd. 3.500
€ für die Beauftragung eines externen Fachbüros für die Beantragung der
Fördergelder.
b) in 2015 bis 2017 (1. bis 3.
Jahr der Tätigkeit des Klimaschutzmanagers) durch Umwidmung des im Haushalt
2014 beim Produkt 1401 (Seite 290), Teilposition 15, für die Jahre 2015 bis
2017 eingestellten Zuschussbetrags in Höhe von jährlich jeweils 10.000 € zur
Förderung privater Initiativen als kommunaler Eigenanteil an den
Personalaufwendungen.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Auftrag für die Erstellung des Förderantrags an ein externes
Fachbüro, konkret der Niedersächsischen Landgesellschaft, zu erteilen. Vor
endgültiger Einreichung des Förderantrags erfolgt eine Vorstellung des
Aufgabenkatalogs des Klimaschutzmanagers im zuständigen Fachausschuss in der
ersten Sitzungsfolge nach den Sommerferien.
4. Voraussetzung für die
Einrichtung der vorgenannten Stelle sowie die Umwidmung der Haushaltspositionen in den Jahren 2015 bis
2017 ist, dass die Gemeinde Havixbeck einen positiven Förderbescheid erhält.
Die Verwaltungsvorlage 081/2014 liegt vor.
Herr Hense spricht sich stellvertretend für die
CDU-Fraktion gegen die Einrichtung einer Halbtagsstelle eines Klimamanagers
aus. Er begründet seine Auffassung damit, dass der Verwaltung
Energiesparmöglichkeiten für die gemeindeeigenen Gebäude bekannt seien.
Verwaltungsseitig sei nunmehr ohne zusätzliches Engagement eines Klimamanagers
die Umsetzung voranzutreiben, durchaus umsetzen.
Er kritisiert, dass ein Teil der im Haushaltsplan für
2015 aufgelisteten und beschlossenen Sachaufwendungen nach dem Antrag und dem
Beschlussvorschlag lt. Verwaltungsvorlage 081/2014 für Personalaufwendungen
genutzt werden soll.
Auf seine Nachfrage teilt Herr Gottheil mit, dass eine
entsprechende Umwidmung rechtlich im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung
grundsätzlich möglich sei.
Es folgt eine lebhafte Diskussion darüber, ob die
Umsetzung des Klimakonzeptes der Gemeinde nur von der Verwaltung ohne
zusätzliche Unterstützung durch einen Klimamanager erfolgen könne.
Einige der Ausschussmitglieder und die Verwaltung
plädieren für eine Einrichtung der Halbtagsstelle des Klimamanagers, da die
Sensibilisierung der Bürger und die Öffentlichkeitsarbeit von zusätzlichem
Fachpersonal gezielter umgesetzt werden könne.
Herr Gromöller weist ergänzend darauf hin, dass neben
dem Aspekt „Realisierung von Klimaschutzeffekten bei gemeindlichen Immobilien“
nach dem Inhalt des Klimaschutzkonzeptes viele ergänzende Aufgaben bestehen,
die nach seiner Auffassung sachgerecht nur von einem Klimamanager abgearbeitet
werden könnten.
Nach den Beratungen lässt Herr Gromöller über den
Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 081/2014 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: