Sitzung: 25.06.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 079/2014
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt
die von den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen
zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der zuvor
getroffenen Einzelentscheidungen den Planentwurf für die Dauer eines Monats
gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage 079/2014 liegt vor.
Frau Böse stellt die Inhalte der unter den einzelnen
Ordnungsnummern dargestellten Stellungnahmen und Empfehlungen kurz dar.
Daraufhin wird zunächst über die Beschlussvorschläge
zu den Ordnungsnummern B 1 – B3 sowie zu den Ordnungsnummern 1 und 16 einzeln
abgestimmt:
Zu Ordnungsnummer B 3:
Es wird festgestellt, dass durch die aktuelle
Planung dem Hinweis zur unmittelbaren verkehrlichen Anbindung an die K1 bereits
entsprochen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja: 12
Den Bedenken zum Schutzabstand der Bebauung am
Wald wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Der Anregung zur Beibehaltung des Markenweges
wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Der Anregung zur Schaffung einer neuen
Wegverbindung wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Zu Ordnungsnummer B 2
Den Bedenken hinsichtlich der Schutzabstände zum
Wald wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Den Bedenken zur geplanten verkehrlichen
Erschließung wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Der Hinweis auf bestehende Höhenunterschiede im
Gelände wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Der Hinweis zur vorhandenen Bepflanzung des
Flurstückes 1906 wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass im
Bauleitplanverfahren eine Überplanung zulässig ist, wenn der Ausgleich
ersatzweise an anderer Stelle ausgeglichen wird. Die Biotope wurden
entsprechend ihrer Wertigkeit mit in der Eingriffs- und Ausgleichs-bilanzierung
berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
11 (Herr Wardenga hat an der Abstimmung nicht teilgenommen)
Zu Ordnungsnummer B 1:
Der Anregung zur Baustellenzufahrt wird im
Rahmen der Bauleitplanung nicht gefolgt, da sie die Plandurchführung betrifft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
11 (Herr Wardenga hat an der Abstimmung nicht teilgenommen)
Der Anregung zur erforderlichen Zahl
öffentlicher Parkplätze wird nicht
gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
11(Herr Wardenga hat an der Abstimmung nicht teilgenommen)
Zu Ordnungsnummer 1
(Landesbetrieb Wald und Holz NRW)
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
11 (Herr Wardenga hat an der Abstimmung nicht teilgenommen)
Zu Ordnungsnummer 16
(Kreis Coesfeld)
Untere Bodenschutzbehörde
Der Anregung im Hinblick auf besonders
schutzwürdige Böden wird gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Untere Landschaftsbehörde
Der Anregung wird gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Untere Wasserbehörde
Aufgabenbereich Grundwasser
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und
die Begründung entsprechend angepasst.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Bauordnung
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Straßenbau und
–unterhaltung
Der Hinweis betrifft die Plandurchführung und
wird entsprechend beachtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja: 12
Brandschutzdienststelle
Der Hinweis zur Löschwasserversorgung wird zur
Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass die Löschwasserversorgung
gesichert ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Die Hinweise zu Rettungswegen werden zur
Kenntnis genommen und bei der Plandurchführung entsprechend beachtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
12
Daraufhin erfolgt die Abstimmung über den zusammenfassenden
Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis: