Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
1. Für die aktuelle
Wahlperiode werden folgende Ausschüsse gebildet:
- Haupt- und
Finanzausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Bau- und
Verkehrsausschuss
- Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur
- Ausschuss für
Jugend, Soziales, Schule und Sport
- Ausschuss für
Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof
- Umlegungsausschuss
- Wahlausschuss
- Wahlprüfungsausschuss.
2. Die Mitgliederzahl
für die vg. Ausschüsse wird für die aktuelle Wahlperiode mit 11 festgelegt.
Hiervon abweichend wird der Haupt- und Finanzausschuss in der aktuellen
Wahlperiode aus 12 Mitgliedern (11 Ratsmitglieder aus den Fraktionen plus
Bürgermeister) sowie der Wahlausschuss mit 9 Mitgliedern (8 Ratsmitglieder aus
den Fraktionen plus Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters) gebildet.
Die Verwaltungsvorlage 055/2014 liegt vor.
Herr Gromöller verweist auf den Tagesordnungspunkt 6
„Beschlussfassung über Änderungen oder Erweiterungen der Tagesordnung“ unter
dem beschlossen wurde, in der heutigen Sitzung die Entscheidung über die
Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse zurückzustellen. Da die Fraktionen die
bisherige Ausschussstruktur beibehalten wollen, ist der Vorschlag gemäß
Verwaltungsvorlage 55/2014 zu überarbeiten. Er bittet um möglichst zeitnahe
Beratung und Beschlussfassung, um im Sinne des § 58 Abs. 1 GO NRW die
Befugnisse (und damit die Zuständigkeiten der einzelnen Ausschüsse)
einvernehmlich regeln zu können.
Es soll heute nur über die zu bildenden Ausschüsse und
über deren Mitgliederzahlen beraten werden. Ergänzend erläutert er die
Notwendigkeit, einen Umlegungsausschuss einzurichten.
Hinsichtlich des Umlegungsausschusses macht Herr Hense
darauf aufmerksam, dass die Verwaltungsvorlage 055/2014 keine personellen
Vorschläge enthalte. Aus diesem Grund plädiert er für eine grundsätzliche
Abstimmung für die Bildung eines Umlegungsausschusses, wobei die personellen
Fragen zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden sollten. Dies wird von Herrn
Gromöller befürwortet.
Auf die Frage von Herrn Dr. Höfener, warum der
Arbeitskreis Klimaschutz nicht aufgelistet sei, antwortet Herr Gromöller, dass
es sich hierbei nicht um einen Ausschuss gemäß Gemeindeordnung handele sondern
um einen Arbeitskreis. Über dieses Gremium sei zu einem späteren Zeitpunkt
getrennt abzustimmen.
Daraufhin lässt Herr Gromöller über den
Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage 055/2015 ohne die
Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse abstimmen, wobei er kein Stimmrecht
bei dieser Abstimmung hat.
Abstimmungsergebnis: