Kann die Parkzeit auf dem Parkplatz am Friedhof verlängert werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Die geltende Parkregelung ist auf ausdrücklichen Wunsch des Rates so angeordnet worden. Im übrigen ist durch die Begrenzung der Parkscheibenpflicht auf maximal 15.00 Uhr gewährleistet, dass Besucher von Beerdigungen, die in der Regel nachmittags stattfinden, keine Probleme bei dem Einhalten der Höchstparkdauer haben.