Auf dem Grundstück Lütke Feld 1 befindet sich z.Z. eine Baustelle. Gleichwohl wird schon jetzt dort ein Gewerbe betrieben. Sind die Gebäude baurechtlich abgenommen und gibt es eine gewerberechtliche Genehmigung für diese Betätigung? Werden in diesem Zusammenhang alle Umweltauflagen beachtet und erfolgt die Entsorgung des entstehenden Mülls ordnungsgemäß (ich habe mehrfach gesehen, wie in Eisenfässern Abfälle verbrannt wurden).

 

Antwort der Verwaltung:

Das Bauordnungsamt, das gemeindliche Gewerbeamt sowie das gemeindliche Ordnungsamt werden um Überprüfung und ggf. weitere Veranlassung gebeten.