Frage von Frau Weitkamp an den BG: Was verstehen Sie unter Randzeiten?

 

Herr Pott antwortet, dass hierunter grundsätzlich die Zeiten außerhalb der normalen Öffnungszeiten fallen, also z.B. auch Samstage und weitere Zeiten an den Werktagen vor und nach den üblichen Öffnungszeiten im Kindergarten und in der Offenen Ganztagsgrundschule.