Herr Dirks fragt an, ob die Werbeanlagen am ehem. Spritzenhaus mit den Vorschriften des Denkmalschutzes vereinbar sind.

 

Antwort der Verwaltung:

Frau Böse antwortet, dass die Werbeanlagen in Eigenregie des Betreibers angebracht worden seien. Eine Genehmigung müsse nachträglich beantragt/erteilt werden.