Aufgrund des Urteils des OVG Münster vom vergangenen Jahr wird zur Zeit das Gutachten zum Abschichtungsverfahren durch das Büro enveco überarbeitet, und zwar insbesondere zu der Bewertung der harten bzw. weichen Tabukriterien. Seitens des Landes NRW ist eine Überarbeitung des Windenergieerlasses in Aussicht gestellt worden; die Änderung, die voraussichtlich auch Auswirkungen auf den Planungsprozess in Havixbeck haben wird, liegt jedoch noch nicht vor.

Hinsichtlich der Berücksichtigung der Belange des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen haben die zuständigen Landesministerien einen Leitfaden erstellt, um den an Windenergieplanungen Beteiligten einen gemeinsamen Rahmen für die Durchführung von Artenschutzprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen pp. zu geben. Zur Vorstellung des im November 2013 veröffentlichten Leitfadens hat die Energieagentur NRW in Kooperation mit der Bezirksregierung Münster zu einer Informationsveranstaltung am 14.03.2014 eingeladen. Auch diese Informationen müssen in das Abschichtungsverfahren einfließen.

Zur Frage, ob der Kreis Coesfeld für die Flächen in Poppenbeck im Rahmen der anstehenden Landschaftsplanung ein Bauverbot auch für Windkraftanlagen plant, habe ich den Kreistag um Stellungnahme gebeten. Diese liegt mir jedoch auch noch nicht vor. Entsprechend dem Ergebnis der Stellungnahme des Kreises ist der Landschaftsschutz für die Fläche in Poppenbeck als hartes bzw. weiches Tabukriterium in unseren weiteren Abschichtungsvorgang einzustellen.

Zur abschließenden Bearbeitung des Abschichtungsvorganges ist planerische Klarheit über die zuvor genannten wesentliche Punkte zwingende Voraussetzung. Da diese Klarheit bis zur nächsten Sitzungsfolge nicht erreicht werden kann, wird voraussichtlich erst nach der Kommunalwahl und nach den Sommerferien der Beschluss über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes mit Ausweisung der Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie gefasst werden können.

 

Hinsichtlich der Frage, ob und in welcher Form die Gemeinde Havixbeck Betreibermodelle für Bürgerwindparks weiterentwickeln kann, ist die zu erwartende Änderung des EEG von besonderer Bedeutung. Ich werde die bisherigen Gesprächspartner in dieser Sache bitten, die sich hierdurch für die konkreten Angebote ergebenden Änderungen aufzuarbeiten und mitzuteilen. Sobald mir die Informationen vorliegen, werde ich Sie informieren.