Der Gemeinde liegt gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW eine Anregung von Bürgern vom 17.12.2013 vor. Es wird darum ersucht, dass ein Tümpel im Baugebiet „Am Habichtsbach“ nachhaltig erhalten bleibt und die ehemals vorhandene Wasserbespannung wieder dauerhaft ermöglicht wird.

 

 

Diese Anregung wird dem Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof zur Beratung zugewiesen.

Das Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.