Sitzung: 26.02.2014 Gemeinderat
Der
Gemeinde liegt gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW eine Anregung
eines Bürgers vom 18.12.2013 vor. Es wird vorgeschlagen, im Neubaugebiet
„Habichtsbach II“ eine Straße nach der Gründerin der Arbeiterwohlfahrt „Marie
Juchacz“ zu benennen.
Diese
Anregung wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung zugewiesen.
Das
Schreiben liegt dem Protokoll als Anlage
1 bei.