Wie berichtet, wurde ein Förderantrag beim Bund auf anteilige Mitfinanzierung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes gestellt. Der Förderansatz betrug 80 % von 50.000 €. Die Mittel sind in Einnahme und Ausgabe im Haushaltsplan 2010 veranschlagt.

Nunmehr hat mir der Projektträger des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mitgeteilt, dass auch die Fördertöpfe für Klimaschutzkonzepte von der beschlossenen Haushaltssperre betroffen sind. Da die Möglichkeit besteht, Altanträge mit einer verringerten Förderquote von 60 % noch in diesem Jahr zu fördern, bin ich aufgefordert worden, mich bis zum 11.06.2010 zu erklären, ob der Antrag auf der Basis der neuen Rahmenbedingungen aufrecht erhalten wird. Ich beabsichtige, die Erklärung fristgerecht abzugeben, jedoch verbunden mit dem Hinweis, dass die Gemeinde nicht grundsätzlich auf eine höhere Förderung verzichtet und im Falle einer Aufhebung der Mittelsperre beantragt wird, auf den Fördersatz zurückzukommen, der bei Antragstellung maßgeblich war.

Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes wesentliche Impulse zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz regenerativer Energien unter Einbeziehung eine Vielzahl relevanter Akteure in Havixbeck entwickelt werden können, erscheint mir die Fortsetzung der Planungen auch unter Berücksichtigung der verschlechterten Fördermöglichkeiten sinnvoll und vertretbar.