Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des Antrags der Fraktionen
vom 10.10.2013
1.
die der Verwaltungsvorlage 015/2014 als Anlage 2 beigefügte 1. Änderungssatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck hinsichtlich der
Dichtheitsprüfung, wobei der § 15 Abs. 2 und 3 folgende Fassung erhalten
sollen:
(2) Für private Abwasserleitungen wird – außer bei neu errichteten oder
geänderten Abwasserleitungen – keine flächendeckende Zustands- oder
Funktionsprüfung angeordnet.
(3) Über das Ergebnis dieser Zustands- oder Funktionsprüfung ist der
Gemeinde Havixbeck innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung eine
Bescheinigung vorzulegen.
2.
die Übernahme der Grundstücksanschlussleitungen in die öffentliche Abwasseranlage
zum 01.01.2015. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstellung der
Entwässerungssatzung und Gebührenkalkulation für 2015 entsprechend
vorzubereiten.
Die Verwaltungsvorlage 015/2014 liegt vor.
Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 12.02.2014 TOP 9
Haupt- und Finanzausschuss vom 19.02.2014 TOP 7