Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

 

Zu B 1.

 

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben der Anlieger Nr. 1 zur Kenntnis und beschließt nach Beratung wie folgt:

 

Zu 1.

 

Der Gemeinderat nimmt die Befürchtungen der Anlieger zur Kenntnis und stellt fest, dass weder eine Beeinträchtigung der Wohnqualität noch eine Wertminderung des Grundstückes der Anlieger zu erwarten ist.

 

 

Zu 2.:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung, beim Grundstücksverkauf eine Auswahl der Interessenten dahingehend zu treffen, welcher Haustyp errichtet werden soll, zur Kenntnis und stellt fest, dass die Inhalte des Bebauungsplanes davon nicht betroffen sind.

 

 

Zu 3.:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung, die Fußbodenoberkante des Erdgeschosses nicht höher anzusetzen als die Kanalisation dies erfordert, zur Kenntnis und stellt fest, dass aufgrund der Örtlichkeit davon auszugehen ist, dass das Grundstück über die Straße „Auf der Wenge“ erschlossen wird und sich daher mit seinem Erschließungsniveau auf diese beziehen wird.

 

Zu B 2.

 

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben der Anlieger Nr. 2 zur Kenntnis und beschließt nach Beratung wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung, dass die innerhalb des Änderungsbereichs geplante Bebauung als Einfamilien- und nicht als Mehrfamilienhaus zur Vermietung geplant wird, zur Kenntnis und beschließt, dieser nicht zu folgen, da die künftig auf dem Grundstück zulässige Bebauung nach Art, Maß und Bauweise der umgebenden Bebauung entspricht und auch die Festsetzung zur Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten bezogen auf ein einzelnes Grundstück städtebaulich nicht gerechtfertigt ist.

 

 

Zu 2.:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser bereits durch die Festsetzung einer eingeschossigen Bebauung und einer festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 im Bebauungsplan gefolgt wurde.

 

 

Zu 3.:

 

Der Gemeinderat beschließt der Anregung, beidseitig des Fußweges einen Grünstreifen festzusetzen, nicht zu folgen, da kein städtebauliches Erfordernis hierfür besteht.

 

 

Zu 4.:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung, das Niveau der Grundfläche des Hauses der Straße „Auf der Wenge“ anzupassen, zur Kenntnis und stellt fest, dass diese Anregung bereits durch die Festsetzung der gleichen Grundflächenzahl, wie sie auch für die Grundstücke entlang der Straße festgesetzt ist, berücksichtigt wurde.

 

 

Zu 5.:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung begl. der Auswahl der Interessenten bei der Grundstücksveräußerung zur Kenntnis und stellt fest, dass dies nicht Inhalt des Bebauungsplanes ist.

 

 

Zu B 3.

 

 

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des Anliegers Nr. 3 vom 11.12.2013 zur Kenntnis und beschließt wie folgt:

 

 

Zu 1.:

 

Der Gemeinderat beschließt der Anregung, die zulässige Bauweise auf Einzelhäuser zu beschränken nicht zu folgen, da für den Änderungsbereich im Sinne einer einheitlichen Regelung für den Straßenzug die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung und Bauweise übernommen wurden.

 

 

Zu 2.:

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis auf die bestehenden Gestaltungsvorschriften zur Kenntnis und stellt fest, dass diese – wie in der Begründung zur Änderungsplanung ausgeführt, auch für den Änderungsbereich gelten.

 

 

Zu 3.:

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass sich die künftige Bebauung an der Bebauung der Bestandsgebäude orientieren soll, zur Kenntnis und stellt fest, dass die planungsrechtlichen Rahmen hierfür bereits durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes getroffen wurden.

 

 

Einstimmig beschlossen: Ja: 24.

 

Nach Beratung erfolgt folgender Beschluss:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ als Satzung, und zwar unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Einzelbeschlüsse.

 

Gleichzeitig wird die Begründung zur Bebauungsplanänderung beschlossen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 003/2014 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.02.2014 TOP 9

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag im Protokoll des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.02.2014 TOP 9 zu korrigieren: Anstatt „der nachfolgenden Einzelbeschlüsse“ soll „der oben aufgeführten Einzelbeschlüsse“ stehen:

 

Der Gemeinderat nimmt diesen Vorschlag zustimmend zur Kenntnis.

 

Herr Gromöller schlägt vor, zunächst über die Ordnungsnummern B1, B2 und B3 abzustimmen.

 

Hierzu ergehen folgende Einzelbeschlüsse, und zwar in Form eines zusammenfassenden Beschlusses: